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Energieanbieter dürfen Abschläge nicht ohne Grund hochsetzen

Wenn Versorger unzulässig handeln

Sonntag, 28. November 2021, 09:29 Uhr
Im laufenden Jahr und ohne Grundlage den monatlichen Abschlag für Strom oder Gas zu erhöhen, ist nicht erlaubt. Dennoch greifen Energieanbieter zu dieser Taktik. Wer sich wehrt, der wird aus dem Vertrag geworfen. So erging es auch Herrn G. aus Eisenberg...

Mehr Geld für Strom und Gas: Vor dieser Forderung stehen aktuell viele Verbraucherinnen und Verbraucher. Zahlreiche Energieanbieter erhöhen ihre Preise, teils um bis zu 300 Prozent. Neben den Preiserhöhungsschreiben hat sich aber mittlerweile ein zweiter Weg etabliert, der Verbraucher dazu bringen soll, tiefer in die Tasche zu greifen. Täglich wenden sich Mieter und Hauseigentümer, denen die monatlichen Abschläge erhöht wurden, an die Verbraucherzentrale Thüringen.

„Preise oder Abschläge, das ist ein wichtiger Unterschied“, alarmiert Claudia Kreft von der Verbraucherzentrale Thüringen. Die Juristin und Energie-Expertin erläutert: „Mit einer Abschlagserhöhung zwischendurch holen sich die Energieanbieter einen Kredit auf Kosten der Verbraucher. Das sollten Verbraucher nicht hinnehmen.“

Wichtig zu wissen ist: Abschläge müssen sich nach dem Verbrauch im zurückliegenden Abrechnungszeitraum sprich Jahr richten. Eine Erhöhung zwischendurch und ohne Grund ist nicht zulässig.

Kein Indiz für höheren Verbrauch
Eine Abschlagserhöhung zwischendurch hat Herr G. aus Eisenberg erhalten. Die Firma Immergrün teilte ihm mit, er müsse für Strom monatlich statt 80 nun 127 Euro bezahlen. Die Abschläge für Gas würden von 107 auf 253 Euro steigen. Herr G. wendete sich an die Verbraucherzentrale. Zum einen fehlte jegliches Indiz, dass er mehr verbraucht haben könnte. – Im vergangenen Jahr hatte er weder Familienzuwachs bekommen noch ein neues stromintensives Gerät angeschafft. – Zum anderen hatte Herr G. einen Vertrag mit Preisgarantie bis August 2022 abgeschlossen.

Herr G. erklärte gegenüber Immergrün, dass er mit den neuen Abschlägen nicht einverstanden sei. Daraufhin bestätigte ihm Immergrün seine angebliche Sonderkündigung für Strom und Gas, obwohl er mit keinem Wort gekündigt hatte. „Immergrün stellte die Lieferung ein. Das ist ein Vertragsbruch. Wie Herrn G. geht es aktuell einer ganzen Reihe von Verbrauchern beim Anbieter Immergrün. Der Verbraucher fiel automatisch in die Grundversorgung“, berichtet Claudia Kreft.

Das sollten Verbraucher tun
Bei einer unbegründeten Erhöhung der Abschläge und bei fingierten Kündigungs-Bestätigungen sollten Verbraucher darauf bestehen, dass der Vertrag wie vereinbart weitergeführt wird. In der Praxis hilft trotzdem oft nur der Anbieterwechsel. Die Kunden haben ein Recht auf Schadensersatz, wenn sie beim neuen Anbieter mehr bezahlen müssen.

Bei einer Preiserhöhung haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Das greift bis zum ersten Tag, an dem die neuen Preise gelten. Die Preiserhöhung gilt nur, wenn der Kunde im Preiserhöhungsschreiben über sein Sonderkündigungsrecht informiert wurde.
Autor: red

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