kyffhaeuser-nachrichten.de
Ein Blick in die Statistik

Insolvenzen in Thüringen - es ist kompliziert

Sonnabend, 04. Dezember 2021, 07:02 Uhr
Die Thüringer Amtsgerichte entschieden von Januar bis September 2021 über 1 856 Insolvenzverfahren. Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik insgesamt 451 Anträge bzw. 32,1 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Im Vergleich zu 2019 waren es 140 Verfahren bzw. 8,2 Prozent mehr...

91,3 Prozent aller Insolvenzverfahren in den ersten 9 Monaten des Jahres 2021 betrafen übrige Schuldner (natürliche Personen als Gesellschafter u. Ä., ehemals selbständig Tätige, private Verbraucher sowie Nachlässe und Gesamtgut). Drei Viertel dieser Insolvenzverfahren (1 283 Verfahren) wurden gegenüber privaten Verbrauchern geführt (2020: 877; 2019: 1 118). Jede 5. Insolvenz (374 Verfahren) betraf ehemals selbständig Tätige (2020: 320; 2019: 392).

Beide Gruppen umfassen natürliche Personen, die von einer Gesetzesänderung bezüglich der Dauer der Restschuldbefreiung zum Jahreswechsel beeinflusst wurden. Diese Änderung führte im 2. Halbjahr 2020 zu einem enormen Rückgang und ab Jahreswechsel 2021 zu einer deutlichen Steigerung an Insolvenzverfahren (siehe nachstehende Hinweise). Durchschnittlich wurden pro privater Verbraucherinsolvenz Forderungen von 38 615 Euro geltend gemacht.

Von Januar bis September 2021 wurden 162 Insolvenzverfahren gegen Unternehmen geführt; in den Vorjahreszeiträumen war die Anzahl höher (2020: 178 Verfahren, 2019: 174 Verfahren). Durchschnittlich hatten Gläubiger pro Unternehmensinsolvenz Forderungen von 1 Million Euro angemeldet.

Die durch die COVID-19-Pandemie und die Maßnahmen zu deren Eindämmung verursachte wirtschaftliche Krise spiegelt sich im 1. Halbjahr 2021 nicht in einem Anstieg der eröffneten Insolvenzverfahren bei Unternehmen wider. Das Ausbleiben eines Anstiegs, oder gar ein Absinken der Zahlen, ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht überraschend.

Zum einem vergeht zwischen dem Antrag und der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Bearbeitungszeit. Erst nach der Entscheidung bei Gericht über die Eröffnung oder Abweisung eines Verfahrens geht dieses in die Statistik ein. Diese Bearbeitungszeit hat sich zudem durch den teilweise eingeschränkten Betrieb der zuständigen Insolvenz gerichte verlängert. Zum anderen haben die Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung für Unternehmen während der COVID-19-Pandemie eine schnelle Zunahme der Insolvenzanträge verhindert. Hierzu zählte in erster Linie die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht.

Die bis zum 31.01. gültige gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für die durch die Folgen der COVID-19-Pandemie in Bedrängnis geratenen Unternehmen wurde mit inhaltlichen Ein- schränkungen bis zum 31.04. verlängert. Die Verlängerung galt für Unternehmen, die pandemiebedingt überschuldet waren, ohne zahlungsunfähig zu sein. Unternehmen, die nach dem Aus- laufen der bisherigen Regelung Ende Januar zahlungsunfähig wurden, waren hingegen wieder ver- pflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen.

Die deutlichen Steigerungen der beantragten Insolvenzverfahren von Verbraucherinnen und Verbrauchern sind in der Reduzierung der Dauer bis zur Restschuldbefreiung begründet. Durch das „Ge- setz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens“ wurde diese auf 3 Jahre reduziert. Bisher betrug sie in der Regel 6 Jahre.

Die starken Steigerungen in den ersten Monaten 2021 weisen darauf hin, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher diese Gesetzesänderung abgewartet haben, bevor sie ihr Insolvenzverfahren beantragten. Diese Änderung wurde am 22. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3328) beschlossen; ursprünglich war diese Änderung bereits für das 3. Quartal 2020 geplant. Das Gesetz trat mit Wirkung vom 1. Oktober 2020 in Kraft.
Autor: red

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2024 kyffhaeuser-nachrichten.de