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Thüringen

Erleichterungen bei Schulabschlüssen auch 2022

Freitag, 21. Januar 2022, 11:35 Uhr
Bildungsminister Helmut Holter hat heute zu Abschlussprüfungen im Schuljahr 2021/22 und zu weiteren vorgesehenen pandemiebedingten Erleichterungen informiert. Bereits am Mittwoch hatte das Bildungsministerium die Schulen in einem Schreiben über die Grundzüge der geplanten neuen Abmilderungsverordnung unterrichtet...

Bildungsminister Helmut Holter erklärt dazu: „Auch dieses Schuljahr steht weiter deutlich im Zeichen der Coronapandemie. Ich bin froh, dass alle Kultusministerinnen und Kultusminister angesichts dessen auch in diesem Schuljahr bekräftigt haben, dass Schülerinnen und Schüler keine pandemiebedingten Nachteile haben sollen. Abschlüsse und Abschlussprüfungen werden selbstverständlich als gleichwertig gegenseitig unter den Ländern anerkannt, ohne das Anspruchsniveau abzusenken. In diesem Sinne verfahre auch ich als Thüringer Bildungsminister. Mit den geplanten Erleichterungen erkennen wir die besondere Herausforderung und zusätzliche Belastung der Schülerinnen und Schüler an und gehen einen Weg, der ihnen ermöglicht, ihre Abschlüsse in zwar abgewandelter, aber nichtsdestotrotz allen Ansprüchen genügender Art und Weise zu erlangen.“

Die Prüfungen zu allen Abschlussarten an allgemein bildenden Schulen werden leicht abgewandelt: Für den Qualifizierenden Hauptschulabschluss, den Realschulabschluss und die Besondere Leistungsfeststellung in Klasse 10 des gymnasialen Bildungsgangs sinkt der Umfang der abzuleistenden Prüfungen von jeweils vier auf drei. Gleichzeitig werden mehr Wahlmöglichkeiten eröffnet.

Beim Abitur gibt es wie in den Vorjahren einen Dreiklang aus
  • längerer Vorbereitungszeit durch langfristig nach hinten verschobene Abiturprüfungstermine, diese Termine stehen seit Schuljahresbeginn bereits fest,
  • langfristig bekannt gemachten Hinweisen und Schwerpunktsetzungen als Orientierung für die schulische Prüfungsvorbereitung und
  • erweiterten Auswahlmöglichkeiten bei den Aufgaben in vielen schriftlichen Prüfungsfächern.


Für alle Prüfungen gilt der Grundsatz, dass nur das bewertet wird, was unter Anwendung der im Fachunterricht zuvor erworbenen Kompetenzen bearbeitet werden kann. Die genaueren Details sind auf der Internetseite des Bildungsministeriums übersichtlich dargestellt.

https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/schule/pruefungen

Weitere Informationen erhalten Schülerinnen und Schüler von ihren Schulen.

Teil des Abmilderungspakets sind auch die bereits aus dem vergangenen Schuljahr bekannten Regelungen
  • zum Aufrücken nach den Klassenstufen 4, 6 und 8: am Ende der jeweiligen Doppeljahrgangsstufe findet außerordentlicherweise keine Versetzungsentscheidung statt; sowie
  • zum freiwilligen Wiederholen einer Klassenstufe: Anträge sind bis spätestens zum 15. Juni 2022 zu stellen, die Wiederholung wird nicht auf die Maximalzahl an Wiederholungsmöglichkeiten angerechnet, die Regelung gilt nicht für Abschlussklassen.


Die neue Thüringer Abmilderungsverordnung zur rechtlichen Umsetzung der Festlegungen befindet sich in der Erarbeitung; das Benehmen mit dem Bildungsausschuss des Landtags soll am 4. März 2022 hergestellt werden. Änderungen im Erarbeitungsprozess sind vorbehalten.
Autor: red

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