Eichsfelder Landrat warnt impfunwillige Mitarbeiter medizinischer Einrichtungen
Sorge vor Isolation und zerstörten Existenzen
Montag, 07. Februar 2022, 14:27 Uhr
Im Ringen um die Durchsetzung der Impfpflicht für das Personal und medizinischen Einrichtungen schaltet sich jetzt der Eichsfelder Landrat mit einem Appell an diejenigen Mitarbeiter ein, die bisher die Covid-Schutzimpfung verweigert haben...
Es stünden an sie Erwartungen und sie sollten sich nicht unnötig verweigern, fordert der Regionalpolitiker und verweist auf ein mögliches Beschäftigungs- und Zutrittsverbot ab Mitte März …
Während einige sächsische Landräte die Umsetzung der für den 16. März beschlossenen Impfpflicht in Pflegeberufen kritische sehen und ihre Kollegen in Sachsen-Anhalt betonen, man werde die Pflicht für neu einzustellendes Personal durchsetzen und bei schon beschäftigten Kollegen sehen, wie sie weiter arbeiten könnten, kündigte Bayerns Ministerpräsident Söder zuletzt sogar an, die Pflicht für ein Bundesland aussetzen zu wollen.
Einen anderen Weg versucht nun der Eichsfelder Landrat Dr. Werner Henning zu gehen, einer der gestandensten Politiker der Region und seit 1994 im Amt. In einem öffentlichen Brief wendet er sich an die impfunwilligen Kollegen und fordert sie auf, ihre Entscheidung zu überdenken. Ansonsten sorge er sich, dass dadurch noch ganz andere Abwärtsspiralen angetrieben werden können.
Hier der Appell des Landrates an die Bürgerinnen und Bürger in medizinischen und pflegerischen Berufen im Wortlaut:
Liebe Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Eichsfeld, die Sie in medizinischen oder pflegerischen Berufen arbeiten, der 16. März rückt näher, ab dem, derzeit bis zum 31.12.2022, eine sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen, Rettungsdiensten und weiteren Einrichtungen gilt, welche gegenüber dem Arbeitgeber nachzuweisen ist. Im Negativ- oder Zweifelsfall muss das Gesundheitsamt informiert werden. Die Folge kann ein Beschäftigungs- oder Zutrittsverbot zu den Einrichtungen sein.
Dem Gesundheitsamt sind von der Obersten Behörde Handreichungen für dessen Gesetzesvollzug angekündigt worden, die aber noch nicht vorliegen. Welche Sicht die Gerichte auf all diese Fragen haben werden, ist noch nicht zu sagen. Von einem Entfall des Gesetzesvollzuges gehe ich nicht mehr aus.
Sofern Ausschlussgründe von der Impfpflicht bestehen, sollten diese wahrheitsgemäß durch ein entsprechendes ärztliches Zeugnis dargelegt werden. Ich bitte dringend darum, vorhandene Akzeptanzprobleme des Gesetzes nicht in ein bei der Behörde zu führendes Verwaltungsverfahren zu verlagern. Ich möchte, dass die Behörde dem Vorgebrachten rundum Glauben schenken kann und es keinerlei Gründe geben wird, entstehendem Misstrauen nachzugehen. Ich erwarte Wahrheit, Korrektheit und Vertrauen auf allen Ebenen.
Im Landkreis wurde aktuell eine Impfquote von 70 Prozent erreicht. Rechnet man die Kinder und die aus gesundheitlichen Gründen nicht impffähigen Menschen ab, dann ist diese Quote doch schon recht hoch. Bei allem Respekt vor der Entscheidungsfreiheit des Einzelnen über den Umgang mit seinem Körper sollten die Mitarbeiter der jetzt angesprochenen Einrichtungen aber auch Verständnis für die an sie gerichteten Erwartungen haben und sich nicht unnötig verweigern. Ich habe Sorge, dass dadurch noch ganz andere Abwärtsspiralen angetrieben werden können, die zu vermeidbaren Isolationen führen und Existenzen zerstören.
Nutzen Sie die noch verbleibende Zeit konstruktiv.
Autor: redEs stünden an sie Erwartungen und sie sollten sich nicht unnötig verweigern, fordert der Regionalpolitiker und verweist auf ein mögliches Beschäftigungs- und Zutrittsverbot ab Mitte März …
Während einige sächsische Landräte die Umsetzung der für den 16. März beschlossenen Impfpflicht in Pflegeberufen kritische sehen und ihre Kollegen in Sachsen-Anhalt betonen, man werde die Pflicht für neu einzustellendes Personal durchsetzen und bei schon beschäftigten Kollegen sehen, wie sie weiter arbeiten könnten, kündigte Bayerns Ministerpräsident Söder zuletzt sogar an, die Pflicht für ein Bundesland aussetzen zu wollen.
Einen anderen Weg versucht nun der Eichsfelder Landrat Dr. Werner Henning zu gehen, einer der gestandensten Politiker der Region und seit 1994 im Amt. In einem öffentlichen Brief wendet er sich an die impfunwilligen Kollegen und fordert sie auf, ihre Entscheidung zu überdenken. Ansonsten sorge er sich, dass dadurch noch ganz andere Abwärtsspiralen angetrieben werden können.
Hier der Appell des Landrates an die Bürgerinnen und Bürger in medizinischen und pflegerischen Berufen im Wortlaut:
Liebe Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Eichsfeld, die Sie in medizinischen oder pflegerischen Berufen arbeiten, der 16. März rückt näher, ab dem, derzeit bis zum 31.12.2022, eine sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen, Rettungsdiensten und weiteren Einrichtungen gilt, welche gegenüber dem Arbeitgeber nachzuweisen ist. Im Negativ- oder Zweifelsfall muss das Gesundheitsamt informiert werden. Die Folge kann ein Beschäftigungs- oder Zutrittsverbot zu den Einrichtungen sein.
Dem Gesundheitsamt sind von der Obersten Behörde Handreichungen für dessen Gesetzesvollzug angekündigt worden, die aber noch nicht vorliegen. Welche Sicht die Gerichte auf all diese Fragen haben werden, ist noch nicht zu sagen. Von einem Entfall des Gesetzesvollzuges gehe ich nicht mehr aus.
Sofern Ausschlussgründe von der Impfpflicht bestehen, sollten diese wahrheitsgemäß durch ein entsprechendes ärztliches Zeugnis dargelegt werden. Ich bitte dringend darum, vorhandene Akzeptanzprobleme des Gesetzes nicht in ein bei der Behörde zu führendes Verwaltungsverfahren zu verlagern. Ich möchte, dass die Behörde dem Vorgebrachten rundum Glauben schenken kann und es keinerlei Gründe geben wird, entstehendem Misstrauen nachzugehen. Ich erwarte Wahrheit, Korrektheit und Vertrauen auf allen Ebenen.
Im Landkreis wurde aktuell eine Impfquote von 70 Prozent erreicht. Rechnet man die Kinder und die aus gesundheitlichen Gründen nicht impffähigen Menschen ab, dann ist diese Quote doch schon recht hoch. Bei allem Respekt vor der Entscheidungsfreiheit des Einzelnen über den Umgang mit seinem Körper sollten die Mitarbeiter der jetzt angesprochenen Einrichtungen aber auch Verständnis für die an sie gerichteten Erwartungen haben und sich nicht unnötig verweigern. Ich habe Sorge, dass dadurch noch ganz andere Abwärtsspiralen angetrieben werden können, die zu vermeidbaren Isolationen führen und Existenzen zerstören.
Nutzen Sie die noch verbleibende Zeit konstruktiv.
