Gesundheitsamt Kyffhäuserkreis informiert
Genesenen-Nachweis nur nach PCR-Test
Mittwoch, 13. April 2022, 15:39 Uhr
Aus aktuellem Anlass möchte das Gesundheitsamt des Kyffhäuserkreises über folgenden Sachverhalt informieren. In der Corona-Hotline des Kyffhäuserkreises stellten Bürgerinnen und Bürger in den letzten Tagen vermehrt Fragen zur Ausstellung eines Genesenen-Nachweises...
Für die Ausstellung eines Genesenen-Nachweises in der Apotheke ist folgender Handlungsablauf zu beachten: Bei einem positiven Antigen-Schnelltest (PoC-Antigen-Schnelltest) besteht ein Anspruch auf einen PCR-Test. Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, kann mit diesem positiven PCR-Testergebnis in der Apotheke mindestens 28 Tage nach einem positiven PCR-Testergebnis ein Genesenen-Nachweis für höchstens 90 Tage erstellt werden. Ein positiver Antigen-Schnelltest (PoC-Antigenschnelltest) allein reicht für die Ausstellung eines Genesenen-Nachweises nicht aus.
Autor: emwFür die Ausstellung eines Genesenen-Nachweises in der Apotheke ist folgender Handlungsablauf zu beachten: Bei einem positiven Antigen-Schnelltest (PoC-Antigen-Schnelltest) besteht ein Anspruch auf einen PCR-Test. Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, kann mit diesem positiven PCR-Testergebnis in der Apotheke mindestens 28 Tage nach einem positiven PCR-Testergebnis ein Genesenen-Nachweis für höchstens 90 Tage erstellt werden. Ein positiver Antigen-Schnelltest (PoC-Antigenschnelltest) allein reicht für die Ausstellung eines Genesenen-Nachweises nicht aus.
