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Landkreise Eichsfeld und Nordhausen mit Katzenschutzverordnung

Problem Streunerkatzen

Freitag, 22. April 2022, 13:38 Uhr
Angesichts der Vielzahl unkastrierter Katzen fordert der Deutsche Tierschutzbund eine bundesweite Verordnung. Im Freistaat obliegen solche Regeln den Landkreisen und kreisfreien Städten. Aktuell haben laut Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der Abgeordneten Nadine Hoffmann (AfD) vier Thüringer Landkreise in Teilgebieten eine Kastrationspflicht erlassen...

Die Kastrationspflicht besteht im Altenburger Land, und den Kreisen Eichsfeld, Gotha und Nordhausen. Bei den kreisfreien Städten sind es Erfurt, Gera und Weimar. Zur Durchführung stehen Ausgleichzahlungen bereit, die im Zeitraum 2016 bis 2021 unterschiedlich abgerufen wurden.

An den Eichsfeldkreis wurden 4.600 Euro, an den Kreis Nordhausen wurden 3.700 Euro ausgehändigt.

Seit 2016 haben sich die bewilligten Anträge von Tierschutzreinrichtungen auf Fördermittel zur Durchführung von Katzenkastrationen von 17 auf 34 im Jahr 2021 verdoppelt. In den Jahren 2017 und 2018 waren es je 21 Bewilligungen, 2019 und 2020 wurden je 28 Anträge genehmigt. Die ausgezahlten Mittel nahmen von 44.400 Euro 2016 auf 179.400 2021 zu, wobei es im vergangenen Jahr zu einer Übertragung von 29.400 Euro kam, da nur 150.000 Euro im Landeshaushalt eingestellt waren. Eine zusätzliche Unterstützung durch Sachmittel habe es nicht gegeben, so das zuständige Ministerium.

Laut Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie sei eine landesweite Verordnung zur Kastrationspflicht unnötig, da das Problem der Streuner regional in verschiedenem Maße auftrete. Nadine Hoffmann meint dazu: „Die Zunahme der Anträge auf Förderung von Kastrationen besagt etwas anderes.“
Autor: red

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