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Verbraucherzentrale Thüringen informiert:

Das ändert sich 2023 beim Thema Energie

Sonnabend, 03. Dezember 2022, 08:45 Uhr
Preisdeckel, Fördermittel, Solarenergie: 2023 bringt zahlreiche Änderungen im Energiebereich. Viele der neuen Vorschriften stehen im Zeichen der Energiekrise und des Klimawandels. Die Verbraucherzentrale Thüringen erklärt wichtige Neuerungen für Mieter und Hauseigentümer...

Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme
Wer im kommenden Jahr Energie spart, soll dies auch in der Geldbörse spüren. Ein neuer Gesetzesentwurf gibt die maximalen Preise für Strom, Gas und Fernwärme vor, die Versorger für ein bestimmtes Grundkontingent verlangen dürfen. Das Grundkontingent soll bei 80 Prozent des Verbrauchs liegen, der für die Abschlagszahlung für September 2022 angenommen worden war. Verbraucht man mehr, gelten wieder die regulären Preise der Versorger. Momentan ist folgende Deckelung im Gespräch: Für Erdgas soll bis April 2024 eine Obergrenze von 12 Cent pro Kilowattstunde gelten, für Fernwärme von 9,5 Cent pro Kilowattstunde, für Strom von 40 Cent pro Kilowattstunde. Greifen soll die Preisbremse ab März 2023, allerdings rückwirkend bis Januar 2023.

Wohngelderhöhung und Einmalzahlungen
Haushalte mit geringem Einkommen erhalten ab Januar 2023 erheblich mehr Wohngeld, um den gestiegenen Heizkosten Rechnung zu tragen. Die Höhe des Wohngelds hängt dabei vom Einkommen, von der Nettomiete sowie von der Anzahl der Haushaltsmitglieder ab. Geplant ist zudem, dass Studierende und Fachschüler:innen im Laufe des Jahres 2023 eine Einmalzahlung von 200 Euro als Ausgleich für gestiegene Heizkosten erhalten.

Neue Förderbedingungen für Heizungstausch und Sanierung
Heizungen werden nur noch gefördert, wenn sie mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Zusätzlich kann auch die Miete provisorischer Heizungen mitgefördert werden, wenn eine kaputte Heizung ausgetauscht werden muss.

Wer eine Biomasseheizung beispielsweise für Holzpellets wählt, muss auch Solarthermie nutzen, um eine Förderung zu erhalten. Biomasseheizungen müssen zudem höhere Anforderungen an Schadstoffemissionen erfüllen.

Bei der Förderung von Gebäudesanierungen wird die Verwendung vorgefertigter Elemente im Rahmen des seriellen Sanierens von Altbauten mit einem Bonus belohnt. Der Bonus für die Sanierung energetisch sehr schlechter Häuser soll erhöht werden. Bei Energiesparmaßnahmen in Eigenleistung können ab Januar auch die Materialkosten gefördert werden.

Steuerermäßigung für die Eigenheim-Sanierung
Wer Förderprogramme nicht nutzt, kann für energetische Maßnahmen eine Steuerermäßigung erhalten. Für Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien werden dabei weiterhin Steuerermäßigungen in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen gewährt, ebenso für nachträgliche Wärmedämmungen oder für die Modernisierung von Fenstern. Der Einbau gasbetriebener Heizungen wird ab 2023 nicht mehr steuerlich berücksichtigt.

Förderung für Solarstrom
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird 2023 erneut geändert. Für neue und bestehende Anlagen entfällt die Pflicht, die Einspeiseleistung auf 70 Prozent der Nennleistung zu begrenzen. Das bedeutet: Die Anlagen können mehr Strom ins Netz einspeisen.

Zudem ist geplant, ab 2023 die Erträge von Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt von der Einkommensteuer zu befreien. Die Anschaffung von neuen Photovoltaikanlagen soll von der Mehrwertsteuer befreit werden. Die Vergütungssätze für den ins Netz eingespeisten Strom wurden bereits angehoben.

Endgültiges Aus für die EEG-Umlage
Bereits im Juli wurde die EEG-Umlage auf null Cent gesenkt, 2023 fällt sie endgültig weg. Das macht den Betrieb von Anlagen günstiger, da für die Ermittlung der gesamten erzeugten Strommengen kein Erzeugungszähler mehr notwendig ist.

Energieeffizienzvorschriften für Neubauten
Ab 2023 gelten laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) erhöhte Anforderungen an Neubauten. So darf der Primärenergiebedarf maximal beim Wert eines Effizienzhauses 55 liegen. Strom aus Photovoltaikanlagen darf bei der Bilanzierung eines Neubaus ab Januar 2023 auch dann angerechnet werden, wenn er komplett in das Netz eingespeist wird. Bislang ist ein Eigenverbrauchs-Anteil im Gebäude dafür erforderlich.

Glühlampen und Leuchtstofflampen
Für die meisten Glühlampen und Leuchtstofflampen ist 2023 definitiv Schluss. Ab dem 1. September 2023 dürfen sie nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Dazu zählen Kompaktleuchtstofflampen, die gängigen T8-Leuchtstofflampen sowie R7s-Hochvolt-Halogenlampen. Letztere werden oft noch in veralteten Deckenfluterleuchten eingesetzt. Wegen der hohen elektrischen Leistung sind sie echte Stromfresser. Leuchtstofflampen gelten wegen ihres Quecksilber-Gehalts als besondere Gefahr für die Umwelt.
Autor: red

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