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Staatskanzleichef Hoff verspricht Aufarbeitung

Regierung reagiert auf Sonderbericht des Rechnungshofs

Dienstag, 14. März 2023, 18:53 Uhr
Ein Nachrichtenmagazin legte die Ungereimtheiten bei der Bestellung neuer Staatssekretäre in Thüringen offen, andere Medien stiegen darauf ein und der Thüringer Rechnungshof erstellte jetzt einen Sonderbericht zum Fehlverhalten der Ramelow-Administration. Heute reagierten zuerst die Oppositionsparteien darauf. Nun bezieht auch die Staatskanzlei offiziell Stellung …

Hier wird die Auseinandersetzung um fehlerhaft vergebene Beamtenstellen weiter geführt: Plenarsaal im Erfurter Landtag (Foto: nnz-Archiv) Hier wird die Auseinandersetzung um fehlerhaft vergebene Beamtenstellen weiter geführt: Plenarsaal im Erfurter Landtag (Foto: nnz-Archiv)

Der Thüringer Rechnungshof veröffentlichte heute den Sonderbericht an den Thüringer Landtag und die Thüringer Landesregierung über die Prüfung „Stellenbesetzung in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden“ und teilte im Übersendungsschreiben mit, dass der Prüfvorgang abgeschlossen ist.

Unter der Überschrift „Landesregierung wird Empfehlungen des Thüringer Rechnungshofes aufgreifen“ verschickte die Staatskanzlei von Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff heute eine Pressemeldung. Darin erklärt Hoff: „Der heute vom Thüringer Rechnungshof vorgelegte Sonderbericht gibt die Gelegenheit, die Praxis der Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden im Lichte der Empfehlungen des Rechnungshofes anzupassen. Zu diesem Zweck wird die Landesregierung nun den Sonderbericht auswerten und zügig entsprechende Vorschläge unterbreiten.“

Diesem blumig formulierten Eingeständnis fehlerhafter Einstellungspraktiken folgt aber gleich ein trotziger Widerspruch, denn es heißt dort weiter: „Der Sonderbericht trägt ausführlich – wie auch bei allen anderen Berichten des Thüringer Rechnungshofes – vor, an welcher Stelle zwischen dem Thüringer Rechnungshof und der Landesregierung weiterhin unterschiedliche Rechtsauffassungen bestehen.“ Die Landesregierung, so lässt der Staatskanzlei-Chef die Öffentlichkeit wissen, halte weiterhin an „der begründeten Auffassung fest, dass bei der Einstellung von Staatssekretärinnen und Staatssekretären in jedem Fall der Grundsatz der Bestenauslese aus Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz beachtet wurde.“

Diese „begründete Auffassung“ hat die Landesregierung inzwischen ziemlich exklusiv, denn die Opposition und große Teile der Öffentlichkeit bezeichnen das Verfahren als Vetternwirtschaft und Einsturz des moralischen Kartenhauses unter den regierenden Genossen. Auch Torben Braga, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, will es bei kleineren Korrekturen nicht belassen und fordert gar: „Für die Wiederherstellung des Vertrauens in den Rechtsstaat ist es unabdingbar, dass die Verantwortlichen sich den politischen und strafrechtlichen Konsequenzen stellen müssen.“

Die Landesregierung betont außerdem laut ihrem Staatsamtschef, dass insbesondere den bereits im Rahmen der Prüfung durch den Thüringer Rechnungshof deutlich gewordenen Defiziten in der Dokumentation von Auswahlverfahren durch entsprechende Maßnahmen begegnet wird. Dies beträfe unter anderem Tätigkeitsdarstellungen bzw. Stellenbeschreibungen und Anforderungsprofile vor der Besetzung entsprechender Stellen. Und um den Offenbarungseid perfekt zu machen fügt der Regierungsvertreter wörtlich hinzu: „Die Landesregierung wird – auch im weiteren Austausch mit dem Thüringer Rechnungshof – die Diskussion darüber führen, was das notwendige Maß an Stellen im Leitungsbereich oberster Landesbehörden umfasst und bei Bedarf Anpassungen vornehmen.“

Hoff betont in seinem Schreiben, dass die Landesregierung angekündigt habe, einen Vorschlag für die Änderung des Thüringer Laufbahngesetzes „zeitnah“ zu unterbreiten. Der Forderung des Thüringer Rechnungshofs nach einer Aufgabenkritik, unterziehe sich die Landesregierung bereits in Übereinstimmung mit dem Thüringer Landtag, beschließt der Chef der Staatskanzlei seine Antwort auf den Sonderbericht des Rechnungshofes.

Wie die Opposition in Erfurt sich zu dieser causa weiter verhält und in wieweit sie die Minderheitsregierung vor sich hertreiben kann, werden die nächsten Wochen zeigen. Ob es personelle Veränderungen auf den benannten Stellen geben wird, bleibt abzuwarten. Bis zur Eröffnung des Wahlkampfes für die im nächsten Jahr anstehende Landtagswahl sollte die rot-rot-grüne Regierung gehandelt haben, wenn sie nicht dem politischen Gegner zusätzliches Futter geben will.
Olaf Schulze
Autor: osch

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