kyffhaeuser-nachrichten.de
Entscheidung der Aufsichtsbehörde zum Schutz der Stadt Nordhausen

Vierzehn Dienstpflichtverletzungen gegen OB anhängig

Freitag, 31. März 2023, 11:26 Uhr
Zur vorläufigen Suspendierung des Nordhäuser Oberbürgermeisters Kai Buchmann liegen der nnz jetzt erste Begründungen aus dem zuständigen Landratsamt vor. Demnach werden ihm 14 Dienstpflichtverletzungen vorgeworfen und die Maßnahme sei notwendig, um „mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Stadt Nordhausen abzuwenden“ …

Kai Buchmann (links mit Umschlag in der Hand) verlässt das Rathaus. Die Beamten des Ordnungsamtes (rechts) haben ihn eskortiert. (Foto: S.Dietzel) Kai Buchmann (links mit Umschlag in der Hand) verlässt das Rathaus. Die Beamten des Ordnungsamtes (rechts) haben ihn eskortiert. (Foto: S.Dietzel)

Im Zuge des laufenden Disziplinarverfahrens des Landkreises Nordhausen als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde gegen den Oberbürgermeister der Stadt Nordhausen, Herrn Kai Buchmann, wurde der OB heute gemäß § 42 Abs. 1 des Thüringer Disziplinargesetzes vorläufig des Dienstes enthoben. Der Bescheid wurde heute ihm durch den Vollzugsdienst des Landkreises Nordhausen zugestellt. Das teilte soeben die Pressestelle des Landratsamtes auf nnz-Nachfrage mit. Weiter heißt es in dem Schreiben der Behörde, dass der Oberbürgermeister zu dieser Entscheidung seit Ende Februar 2023 angehört wurde und sich über seinen Rechtsanwalt dazu äußern konnte. Im weiteren Verlauf führt das Landratsamt aus: „Zudem hatte der Oberbürgermeister umfassend Akteneinsicht zu den 14 vorgeworfenen Dienstpflichtverletzungen bekommen. Da sich die Dienstpflichtverletzungen während des laufenden Disziplinarverfahrens fortlaufend neu ergeben haben, musste die Aufsichtsbehörde hier mit einer entschlossen Maßnahme reagieren, auch um somit mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Stadt Nordhausen abzuwenden.“
 
Gegen den Bescheid zur vorläufigen Dienstenthebung kann Kai Buchmann jetzt Rechtsmittel beim zuständigen Verwaltungsgericht Meiningen einlegen und diese Maßnahme somit unabhängig prüfen lassen. Diese Disziplinarkammer am Verwaltungsgericht Meiningen würde dann auch über eine Disziplinarklage abschließend entscheiden, welche die Aufsichtsbehörde aufgrund der Schwere einzelner Sachverhalte entsprechend vorbereitet.
 
Bevor eine vorläufige Dienstenthebung in Kraft gesetzt wird, muss im Rahmen von § 42 des Thüringer Disziplinargesetzes mindestens ein hinreichender Verdacht zur Begehung eines Dienstvergehens vorliegen. Das Disziplinarverfahren gegen den Nordhäuser Oberbürgermeister läuft seit Frühjahr 2022, wobei verschiedene Sachverhalte geprüft werden, die durch eine umfassende Aktenlagen belegbar sind, wie es abschließend im Statement des Landratsamtes heißt.
Olaf Schulze

Update: Stellungnahmen aus dem Stadtrat
Im Zuge der heutigen Ereignisse hat die nnz Stimmen aus dem Nordhäuser Stadtrat zusammengetragen.

Die CDU Fraktion sei noch dabei sich intern abzustimmen, ist Steffen Iffland zu vernehmen. Eine Stellungnahme könne man zum jetzigen Zeitpunkt deswegen noch nicht abgeben.

Der Vorsitzende der Linken im Stadtrat, Michael Mohr, sagte, er sei vor allem über die Anzahl der möglichen Vergehen „schockiert“. Dass es ein Verfahren gibt war bekannt, schließlich war der Stein durch die „Causa Herkulesmarkt“ ins Rollen gebracht worden. „Die Amtsführung des OB hat im Stadtrat zu mehr als nur atmosphärischen Störungen geführt. Im Falle des Herkulesmarktes haben wir eine Missachtung des Stadtrates bis hin zur Pflichtverletzung gesehen. Ich gehe jetzt davon aus, dass das Verfahren rechtsstaatlich sauber abläuft und Klärung bringt“, sagt Mohr weiter. Über diesen einen Punkt hinaus wissen auch die LINKEN nicht, welche Vorwürfe noch im Raum stehen. Er habe die Stadtverwaltung bereits dazu aufgefordert, einen Hauptausschuss unter Einbeziehung der Kommunalaufsicht zum nächstmöglichen Zeitpunkt anzuberaumen, gab Mohr gegenüber der nnz an.

Die SPD will eben jenen Hauptausschuss abwarten, der kommenden Mittwoch nicht öffentlich tagen wird, sagt deren Fraktionsvorsitzender Hans-Georg Müller. „Ein Disziplinarverfahren ist etwas sehr individuelles, das muss nicht politisch oder strukturell begründet liegen. Wir müssen erst einmal sehen, was überhaupt im Raum steht, im Moment wissen wir so gut wie nichts. Am wichtigsten ist jetzt erst einmal, dass im Rathaus ruhig weiter gearbeitet werden kann“.

Die AfD äußere sich grundsätzlich nicht zu laufenden Verfahren, erklärt deren Fraktionsvorsitzender, Jörg Prophet. „Es ist allerdings bedauerlich, dass Nordhausen durch eventuell nicht nötige Maßnahmen in der Öffentlichkeit steht“, so Prophet gegenüber der nnz.

Die Fraktionsspitzen der Grünen sowie der FDP waren aktuell nicht für ein Statement zu erreichen.

Update, 13.14 Uhr: Statement der FDP:
Auch aus den Reihen der FDP hat uns nun eine Stellungnahme erreicht, hier im Wortlaut: "Da uns der Grund für die Suspendierung und des Disziplinarverfahrens nicht bekannt und wir in dieses laufende Verfahren nicht involviert sind, können wir dazu momentan auch keine Aussage treffen. Wir gehen davon aus, dass es einen kurzfristigen Hauptausschuss oder Ältestenrat geben wird, bei welchem wir als Stadträte über den Sachstand informiert werden."

Update, 14.22 Uhr:
Auch die Grünen haben inzwischen Stellung bezogen und stimmen in den Chor ein: ohne genauere Kenntniss der Sachlage könne man sich nicht zu dem Verfahren äußern. "Wir hoffen jedoch, dass die Schwere der Vorwürfe diese drastische Maßnahme auch rechtfertigt", sagt Sylvia Spehr, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Stadtrat.
Autor: osch

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2024 kyffhaeuser-nachrichten.de