Bekanntmachung
Erörterungstermin für geplante Batterierecyclinganlage in Artern
Donnerstag, 12. Dezember 2024, 13:31 Uhr
Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz hat den vorgesehenen Ablauf des Erörterungstermins für die im Industriegebiet Kyffhäuserhütte in Artern geplante Batterierecyclinganlage der Fortum Batterie Recycling GmbH veröffentlicht, der am 17. Dezember um 10 Uhr im Bergpalast im Burghof auf dem Kyffhäuser stattfindet...
Der Ablauf kann unter tlubn.thueringen.de/eroerterungstermine abgerufen und als PDF heruntergeladen werden.
Hintergrund:
Der ursprünglich für den 24. September 2024 vorgesehene Erörterungstermin wurde wegen des großen Umfangs der Argumente und Einwendungen, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgetragenen worden waren, zunächst abgesagt. Bis zum Ablauf der Frist am 22. Juli waren beim TLUBN insgesamt 1.472 Einwendungen eingegangen, davon 49 als Einzeleinwendungen sowie 1.423 Unterschriften.
Die übergebenen Einwendungen wurden zwischenzeitlich gesichtet und durch die Genehmigungsbehörde sowie die für die einzelnen Themen zuständigen Fachbehörden bewertet. Der Erörterungstermin dient dazu, die erhobenen Einwendungen zu diskutieren und diesbezüglichen Argumente auszutauschen. Die Erkenntnisse aus dem Erörterungstermin werden bei der Entscheidung über die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens, die das TLUBN im Genehmigungsverfahren zu treffen hat, berücksichtigt.
Autor: emwDer Ablauf kann unter tlubn.thueringen.de/eroerterungstermine abgerufen und als PDF heruntergeladen werden.
Hintergrund:
Der ursprünglich für den 24. September 2024 vorgesehene Erörterungstermin wurde wegen des großen Umfangs der Argumente und Einwendungen, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgetragenen worden waren, zunächst abgesagt. Bis zum Ablauf der Frist am 22. Juli waren beim TLUBN insgesamt 1.472 Einwendungen eingegangen, davon 49 als Einzeleinwendungen sowie 1.423 Unterschriften.
Die übergebenen Einwendungen wurden zwischenzeitlich gesichtet und durch die Genehmigungsbehörde sowie die für die einzelnen Themen zuständigen Fachbehörden bewertet. Der Erörterungstermin dient dazu, die erhobenen Einwendungen zu diskutieren und diesbezüglichen Argumente auszutauschen. Die Erkenntnisse aus dem Erörterungstermin werden bei der Entscheidung über die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens, die das TLUBN im Genehmigungsverfahren zu treffen hat, berücksichtigt.
