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Auf Nordhäuser Kiesteichen

Motorboote sind nicht erlaubt

Donnerstag, 10. Juli 2025, 16:16 Uhr
Wie jedes Jahr zieht es auch in diesem Sommer wieder viele Menschen zu unterschiedlichen Freizeitaktivitäten an die naturnahen Gewässer im Landkreis Nordhausen. Wie beispielsweise die Kiesseen rund um Nordhausen genutzt werden dürfen, regelt das Thüringer Wassergesetz...



Die Untere Wasserbehörde des Landkreis Nordhausen weist jetzt mit neuen Schildern darauf hin, dass die beliebten Kiesseen in Bielen, Sundhausen und Heringen mit motorisierten Fahrzeugen wie Motorbooten und Jetskis grundsätzlich nicht befahren werden dürfen. Hintergrund ist, dass die Gewässerqualität und die natürlichen Lebensräume der dort lebenden Organismen nicht gefährdet werden dürfen.

Im Sinne des so genannten wasserrechtlichen Gemeingebrauchs kann dagegen jeder genehmigungsfrei nicht-motorisierte Gefährte wie Ruder- und Schlauchboote, Kanus oder SUPs. Das professionelle Tauchen sowie das berechtigte Angeln zum Fischfang ist ebenfalls unproblematisch. Magnetangeln sind jedoch verboten. Was das Baden an den Kiesseen betrifft, sei auf die geltende Nordhäuser Stadtordnung verwiesen, wonach dies nur an den für den Badebetrieb zugelassenen Stellen offiziell erlaubt ist.

Besonders wichtig ist im Hinblick auf die anstehende Trockenperiode der erneute Hinweis, dass an allen Gewässern im Landkreis Nordhausen ohne entsprechende Genehmigung kein Wasser mittels Pumptechnik entnommen werden darf. Dies betrifft auch das Grundwasser. Werden die Pegelstände zu niedrig, sind auch genehmigte Wasserentnahmen zu unterlassen und es darf auch nicht länger mit einfachen Schöpfgeräten für den Eigenbedarf, beispielsweise zur Bewässerung von Gärten, Wasser gesammelt werden.

Der wasserrechtliche Gemeingebrauch stellt sicher, dass Gewässer in Thüringen einer breiten Öffentlichkeit auf unbürokratische Art und Weise zugänglich sind, wobei gleichzeitig der angemessene Umgang damit sowie der Schutz vor einer Übernutzung im Vordergrund stehen. Wichtig ist eine verantwortungsbewusste Nutzung der natürlichen Ressource Wasser und die Einhaltung bestehender Regeln, da ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Nutzung und Schutz von Gewässern in Zukunft mehr denn je für die Allgemeinheit von entscheidender Bedeutung sein wird. Deshalb weist die Untere Wasserbehörde in diesem Zusammenhang auch noch einmal darauf hin, dass das Entsorgen von Abfällen in und an Gewässern strikt untersagt ist, da auch hierdurch eine Verunreinigung sowie eine Schädigung der Gewässerstruktur eintreten kann. Dies gilt auch für die Ablagerung von Grünschnitt oder Bauschutt in Uferbereichen.
J.Piper
Autor: red

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