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Zahl nahezu unverändert gegenüber Vorjahr

So viel erhalten Eingliederungshilfe

Sonntag, 21. September 2025, 10:13 Uhr
Im Laufe des vergangenen Jahres erhielten in Thüringen 26 330 Personen Eingliederungshilfegemäß1 Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX). Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik waren Männer häufiger betroffen als Frauen...

Das waren 160 Personen bzw. 0,6 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Männer (15 765 Empfänger bzw. 59,9 Prozent) waren häufiger betroffen als Frauen (10 565 Empfängerinnen bzw. 40,1 Prozent).

8 490 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (32,2 Prozent) bezogen im Laufe des vergangenen Jahres Eingliederungshilfe. Weitere 1 250 Personen bzw. 4,7 Prozent befanden sich im Alter von 18 bis unter 25 Jahren. 55,5 Prozent der Hilfebedürftigen (14 620 Personen) waren im Alter von 25 bis unter 65 Jahren und 1 975 Personen (7,5 Prozent) waren 65 Jahre und älter. Das Durchschnittsalter betrug 34,1 Jahre.

Die am häufigsten gewährte Hilfe waren Leistungen zur sozialen Teilhabe für 20 055 Personen. Insgesamt 8695 Personen erhielten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Weiterhin erhielten 1 645 Personen Leistungen zur Teilhabe an Bildung und 445 Personen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.

Für die Eingliederungshilfe wurden im vergangenen Jahr von den öffentlichen Haushalten insgesamt 622,0 Millionen Euro als Bruttoausgaben aufgewendet. Das waren 60,2 Millionen Euro bzw. 10,7 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Nach Abzug der Einnahmen für die Eingliederungshilfe in Höhe von 17,0 Millionen Euro verausgabten die Träger 604,9 Millionen Euro netto.

1) Die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) hat nach § 90 Absatz 1 SGB IX die Aufgabe, den Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Darüber hinaus soll sie die Leistungsberechtigten zur Wahrnehmung einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensplanung und Lebensführung befähigen. Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören beispielsweise Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen nach den §§ 58 und 62 SGB IX (Teilhabe am Arbeitsleben, § 111 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX) oder auch Leistungen für Wohnraum, Assistenzleistungen, heilpädagogische Leistungen, Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie, Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, Leistungen zur Förderung der Verständigung, Leistungen zur Mobilität, Hilfsmittel und Besuchsbeihilfen (Soziale Teilhabe, § 113 Abs. 2 SGB IX).

Ab Berichtsjahr 2020 erfolgt die Veröffentlichung der Ergebnisse der Statistik der Empfänger von Eingliederungshilfe nach dem SGB IX unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung. Bei der 5er-Rundung werden alle absoluten Werte mit Empfängerzahlen auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert auf- oder abgerundet. Die maximale Abweichung zu den jeweiligen Originalwerten beträgt dadurch für jeden Wert höchstens 2. Mit Umsetzung des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung ist keine grundsätzliche Additivität der Daten gegeben. Durchschnittswerte werden aus Geheimhaltungsgründen auf Basis der gerundeten Fallzahlen ermittelt. Sofern Durchschnittswerte nur auf einer geringen Fallzahl an Empfängerinnen und Empfängern basieren, werden diese nicht veröffentlicht.
Autor: pra

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