Jetzt ist die Zeit für den fachgerechten Schnitt
Baumpflege – aber richtig!
Donnerstag, 09. Oktober 2025, 08:24 Uhr
Mit Beginn des Oktobers dürfen in Sondershausen wieder umfassendere Schnitt- und Fällarbeiten an Bäumen durchgeführt werden. Nach der gesetzlichen Schonzeit vom 1. März bis 30. September, in der der Schutz brütender Vögel und anderer Tiere im Vordergrund steht, sind nun wieder gröbere Pflegemaßnahmen erlaubt...
Die Baumkontrolleure der Stadtverwaltung Sondershausen haben den korrekten Schnitt der städtischen Bäume jederzeit im Blick und geben gerne Tipps. (Foto: Janine Skara)
Doch Vorsicht: Nicht jeder Schnitt ist ein guter Schnitt, betonen die Baumkontrolleure Babett Knobloch und Christian Duft von der Stadtverwaltung Sondershausen. Beide haben sich zum Ziel gesetzt, die Bürgerinnen und Bürger für das Thema fachgerechte Baumpflege zu sensibilisieren, denn unsachgemäße Eingriffe können Bäumen erheblichen Schaden zufügen.
Fachgerechte Pflege statt radikaler Rückschnitt
Ein falscher Schnitt kann die Lebensdauer eines Baumes massiv verkürzen, erklärt Babett Knobloch. Zu starke Eingriffe öffnen dem Baum Tür und Tor für Pilze und Krankheiten. Besonders sogenannte Kappungen – also das Abtrennen ganzer Kronenteile – sind baumzerstörend und sollten unbedingt vermieden werden.
Ihr Kollege Christian Duft ergänzt: Große Schnittflächen sind wie offene Wunden. Ein stark beschnittener Baum reagiert mit einem übermäßigen Neuaustrieb, die sogenannten Klebeäste sind aber schlecht verankert und können später abbrechen – ein Sicherheitsrisiko.
Die Baumkontrolleure empfehlen deshalb, Bäume schon ab der Jugendphase regelmäßig, aber behutsam zu pflegen. Wer frühzeitig Erziehungs- und Pflegeschnitte vornimmt, erhält einen stabilen Baum mit gesunder Krone – und vermeidet teure Folgemaßnahmen, sagt Knobloch.
Was ist erlaubt, was verboten?
Während der Schutzzeit im Frühjahr und Sommer sind nur leichte Pflegeschnitte, etwa zur Entfernung von Totholz, zulässig. Seit Oktober dürfen dagegen auch wieder größere Schnittmaßnahmen oder Fällungen vorgenommen werden. Dabei gilt grundsätzlich das Bundesnaturschutzgesetz. Es schützt Tiere und Pflanzen gleichermaßen. Auch im eigenen Garten sind nun wieder intensivere Eingriffe möglich. Aber bitte immer mit Bedacht, rät Duft. Vor jedem Schnitt sollte man prüfen, ob sich Nester oder Quartiere von Wildtieren in der Pflanze befinden. Diese dürfen nicht gestört werden.
Achtung bei Sträuchern und Hecken
Formschnitte an Sträuchern und Hecken sind das ganze Jahr über erlaubt. Ein radikales Zurücksetzen – das sogenannte Auf den Stock setzen – darf aber nur in den Wintermonaten erfolgen. Auch hier gilt: Nicht jede Art verträgt diese Maßnahme gleich gut.
Schäden durch unsachgemäße Arbeiten
Wie wichtig fachgerechtes Arbeiten ist, zeigt ein Fall in Sondershausen: Auf einem städtischen Grundstück wurden Bäume durch unsachgemäße Schnittarbeiten einer externen Firma stark beschädigt. Neun Bäume wurden baumzerstörend geschnitten, berichtet Knobloch fassungslos. Das hätte vermieden werden können – es lagen klare Anweisungen und Empfehlungen vor.
Die Stadtverwaltung appelliert daher an alle Grundstückseigentümer, nur qualifizierte Fachbetriebe mit Baumpflegearbeiten zu beauftragen. Zertifikate wie European Tree Worker, Fachagrarwirt Baumpflege oder FLL-zertifizierter Baumkontrolleur sind ein verlässliches Zeichen für Fachkompetenz. Eine reine Forstausbildung reicht für städtische Baumpflegearbeiten in der Regel nicht aus.
Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen
Wer Bäume oder Hecken außerhalb der erlaubten Zeiten oder ohne Genehmigung stark zurückschneidet, muss mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen. Laut der Sondershäuser Baumschutzsatzung drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro sowie Nachpflanzungsauflagen.
Rat und Unterstützung für Bürgerinnen und Bürger
Unser Ziel ist nicht, zu bestrafen, sondern aufzuklären, betont Knobloch. Wir beraten gern, bevor Fehler passieren.
Das Fachgebiet Tiefbau und Grün der Stadt Sondershausen steht Bürgerinnen und Bürgern mit Rat und Tat zur Seite – ob es um die richtige Schnitttechnik, die Auswahl einer Fachfirma oder um Fragen zu Satzung und Naturschutz geht.
Autor: emw
Die Baumkontrolleure der Stadtverwaltung Sondershausen haben den korrekten Schnitt der städtischen Bäume jederzeit im Blick und geben gerne Tipps. (Foto: Janine Skara)
Doch Vorsicht: Nicht jeder Schnitt ist ein guter Schnitt, betonen die Baumkontrolleure Babett Knobloch und Christian Duft von der Stadtverwaltung Sondershausen. Beide haben sich zum Ziel gesetzt, die Bürgerinnen und Bürger für das Thema fachgerechte Baumpflege zu sensibilisieren, denn unsachgemäße Eingriffe können Bäumen erheblichen Schaden zufügen.
Fachgerechte Pflege statt radikaler Rückschnitt
Ein falscher Schnitt kann die Lebensdauer eines Baumes massiv verkürzen, erklärt Babett Knobloch. Zu starke Eingriffe öffnen dem Baum Tür und Tor für Pilze und Krankheiten. Besonders sogenannte Kappungen – also das Abtrennen ganzer Kronenteile – sind baumzerstörend und sollten unbedingt vermieden werden.
Ihr Kollege Christian Duft ergänzt: Große Schnittflächen sind wie offene Wunden. Ein stark beschnittener Baum reagiert mit einem übermäßigen Neuaustrieb, die sogenannten Klebeäste sind aber schlecht verankert und können später abbrechen – ein Sicherheitsrisiko.
Die Baumkontrolleure empfehlen deshalb, Bäume schon ab der Jugendphase regelmäßig, aber behutsam zu pflegen. Wer frühzeitig Erziehungs- und Pflegeschnitte vornimmt, erhält einen stabilen Baum mit gesunder Krone – und vermeidet teure Folgemaßnahmen, sagt Knobloch.
Was ist erlaubt, was verboten?
Während der Schutzzeit im Frühjahr und Sommer sind nur leichte Pflegeschnitte, etwa zur Entfernung von Totholz, zulässig. Seit Oktober dürfen dagegen auch wieder größere Schnittmaßnahmen oder Fällungen vorgenommen werden. Dabei gilt grundsätzlich das Bundesnaturschutzgesetz. Es schützt Tiere und Pflanzen gleichermaßen. Auch im eigenen Garten sind nun wieder intensivere Eingriffe möglich. Aber bitte immer mit Bedacht, rät Duft. Vor jedem Schnitt sollte man prüfen, ob sich Nester oder Quartiere von Wildtieren in der Pflanze befinden. Diese dürfen nicht gestört werden.
Achtung bei Sträuchern und Hecken
Formschnitte an Sträuchern und Hecken sind das ganze Jahr über erlaubt. Ein radikales Zurücksetzen – das sogenannte Auf den Stock setzen – darf aber nur in den Wintermonaten erfolgen. Auch hier gilt: Nicht jede Art verträgt diese Maßnahme gleich gut.
Schäden durch unsachgemäße Arbeiten
Wie wichtig fachgerechtes Arbeiten ist, zeigt ein Fall in Sondershausen: Auf einem städtischen Grundstück wurden Bäume durch unsachgemäße Schnittarbeiten einer externen Firma stark beschädigt. Neun Bäume wurden baumzerstörend geschnitten, berichtet Knobloch fassungslos. Das hätte vermieden werden können – es lagen klare Anweisungen und Empfehlungen vor.
Die Stadtverwaltung appelliert daher an alle Grundstückseigentümer, nur qualifizierte Fachbetriebe mit Baumpflegearbeiten zu beauftragen. Zertifikate wie European Tree Worker, Fachagrarwirt Baumpflege oder FLL-zertifizierter Baumkontrolleur sind ein verlässliches Zeichen für Fachkompetenz. Eine reine Forstausbildung reicht für städtische Baumpflegearbeiten in der Regel nicht aus.
Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen
Wer Bäume oder Hecken außerhalb der erlaubten Zeiten oder ohne Genehmigung stark zurückschneidet, muss mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen. Laut der Sondershäuser Baumschutzsatzung drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro sowie Nachpflanzungsauflagen.
Rat und Unterstützung für Bürgerinnen und Bürger
Unser Ziel ist nicht, zu bestrafen, sondern aufzuklären, betont Knobloch. Wir beraten gern, bevor Fehler passieren.
Das Fachgebiet Tiefbau und Grün der Stadt Sondershausen steht Bürgerinnen und Bürgern mit Rat und Tat zur Seite – ob es um die richtige Schnitttechnik, die Auswahl einer Fachfirma oder um Fragen zu Satzung und Naturschutz geht.
