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Gesamter Kyffhäuserkreis betroffen!

Stallpflicht zum Schutz gegen Geflügelpest verhängt

Montag, 20. Oktober 2025, 17:20 Uhr
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf der Insel Riems als deutsche Referenzinstitut, hat heute das Landratsamt darüber informiert, dass sich der Verdacht auf die hochpathogene aviäre Influenza (Geflügelpest) bestätigt hat...

Geflügelpest am Stausee Kelbra festgestellt  (Foto: emw) Geflügelpest am Stausee Kelbra festgestellt (Foto: emw)


Die Probe wurde vom toten Kranich, der am Freitagmorgen auf einem Feld bei Steinthaleben geborgen wurde, festgestellt. Es handelt sich hierbei um das H5N1-Virus.

Auf Grundlage des nun amtlich bestätigten Verdachtsfalls, erlässt der Kyffhäuserkreis eine entsprechende Allgemeinverfügung zum Schutz gegen das Virus und gegen die weitere Ver- und Ausbreitung. Die Allgemeinverfügung gilt für den gesamten Kyffhäuserkreis.



Demnach darf Geflügel ausschließlich nur so gehalten werden, dass es entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, untergebracht ist. Des Weiteren sind Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art im gesamten Landkreis untersagt.

Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung, also am 21.10.2025 in Kraft und gilt bis deren Widerruf

Neben der aktuellen Aufstallungspflicht (Stallpflicht) gilt für Geflügelhalter im Landkreis weiterhin der Hinweis, auf entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu achten. Hierzu zählt unter anderem der Schutz von Futter und Wasser vor Wildvögeln, aber auch das gründliche Händewaschen und Desinfizieren vor und nach dem Stallbesuch. Auffällige oder tote Tiere sollten dem Veterinäramt gemeldet werden.

Wer tote Wildvögel findet, informiert bitte umgehend die Rettungsleitstelle Nordhausen. Wichtig ist, möglichst genau den Fundort anzugeben. Wir warnen davor, die toten Tiere anzufassen oder aufzusuchen. Die Tiere werden dann von fachlich geschultem Personal eingesammelt

Das Veterinäramt des Kyffhäuserkreises ist erreichbar unter Tel. 03632-741 460 oder per E-Mail an Vet@kyffhaeuser.de.

Die Allgemeinverfügung finden Sie auf der Internetseite des Landkreises unter https://www.kyffhaeuser.de/service-verwaltung/oeffentliche-bekanntmachung/.
Autor: emw

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