Bundesjagdgesetz
NABU gegen Wolf-Abschuss
Mittwoch, 14. Januar 2026, 14:52 Uhr
Anlässlich der ersten Lesung des Bundesjagdgesetzes heute im Bundestag kritisiert der NABU Thüringen die geplante Bejagung des Wolfes scharf...
Der Gesetzentwurf ermöglicht eine reguläre Jagd auf Wölfe, sogar dann, wenn es wie in Thüringen kaum Wölfe gibt. Die Wolfszahlen in Thüringen stagnieren schon seit längerem. Der Bestand liegt im Freistaat mit etwa 25 bis 30 Tieren weiterhin auf einem kritisch niedrigen Niveau, sagt Silvester Tamás vom NABU Thüringen in einer Presseinformation. Zudem verstoße die Regelung gegen EU-Recht und verfehle ihr erklärtes Ziel, Nutztierrisse zu reduzieren und Konflikte zu entschärfen.
Eine generelle Wolfsjagd ist weder wirksam noch rechtssicher, erklärt Silvester Tamás. Statt gezielt gegen einzelne problematische Tiere vorzugehen, will die Gesetzesnovelle weitreichende Abschüsse ermöglichen – auch ohne vorherige Schäden und trotz ungünstigem Erhaltungszustand. Dabei erlaubt das Naturschutzrecht bereits heute Maßnahmen gegen auffällige Wölfe. Eine darüberhinausgehende Bejagung ist völlig unnötig und birgt zudem ökologische Risiken, insbesondere in Regionen mit geringen Wolfsbeständen wie gerade auch in Thüringen. Durch die reguläre Bejagung könnten kleine Bestände wieder rasch komplett erlöschen”, so Tamás weiter. Entsprechende Praktiken widersprächen auch aktuellen und damit rechtsverbindlichen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs.
Zudem lenke die Debatte über die Jagd von wirksamen Lösungen ab. Weniger Wölfe bedeuten nicht automatisch weniger Risse”, so der NABU-Experte. Entscheidend hierfür sei ein konsequenter Herdenschutz. Werden Rudelstrukturen durch Abschüsse gestört, kann die Zahl der Risse sogar steigen.”
Über die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdrecht entscheidet zunächst der Bundestag. Aber auch in den Ländern, speziell in Thüringen, wird über die jeweiligen Landesjagdgesetze schon diskutiert.
Der NABU Thüringen fordert Bund und Länder auf, den Wolf nicht ins Jagdrecht aufzunehmen, sondern vielmehr wirksamen Herdenschutz konsequent auszubauen und umfänglich zu finanzieren. Gezielte Abschüsse dürfen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen erfolgen, etwa bei nachgewiesenem, mehrfachem Überwinden eines optimalen Herdenschutzes.
Wer für den Wolf aktiv werden möchte, den ruft der NABU dazu auf, die jeweiligen politischen Vertreter per Mail anzusprechen und diesen aufzufordern, gegen eine Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdrecht oder entsprechend ins Landesjagdgesetz zu stimmen.
Dazu stellt der NABU unter www.NABU-Thueringen.de/wolf ein Muster-Anschreiben zur Verfügung. Hier finden sich auch die Kontaktdaten der jeweiligen Bundestagsabgeordneten aus den Wahlkreisen.
Autor: redDer Gesetzentwurf ermöglicht eine reguläre Jagd auf Wölfe, sogar dann, wenn es wie in Thüringen kaum Wölfe gibt. Die Wolfszahlen in Thüringen stagnieren schon seit längerem. Der Bestand liegt im Freistaat mit etwa 25 bis 30 Tieren weiterhin auf einem kritisch niedrigen Niveau, sagt Silvester Tamás vom NABU Thüringen in einer Presseinformation. Zudem verstoße die Regelung gegen EU-Recht und verfehle ihr erklärtes Ziel, Nutztierrisse zu reduzieren und Konflikte zu entschärfen.
Eine generelle Wolfsjagd ist weder wirksam noch rechtssicher, erklärt Silvester Tamás. Statt gezielt gegen einzelne problematische Tiere vorzugehen, will die Gesetzesnovelle weitreichende Abschüsse ermöglichen – auch ohne vorherige Schäden und trotz ungünstigem Erhaltungszustand. Dabei erlaubt das Naturschutzrecht bereits heute Maßnahmen gegen auffällige Wölfe. Eine darüberhinausgehende Bejagung ist völlig unnötig und birgt zudem ökologische Risiken, insbesondere in Regionen mit geringen Wolfsbeständen wie gerade auch in Thüringen. Durch die reguläre Bejagung könnten kleine Bestände wieder rasch komplett erlöschen”, so Tamás weiter. Entsprechende Praktiken widersprächen auch aktuellen und damit rechtsverbindlichen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs.
Zudem lenke die Debatte über die Jagd von wirksamen Lösungen ab. Weniger Wölfe bedeuten nicht automatisch weniger Risse”, so der NABU-Experte. Entscheidend hierfür sei ein konsequenter Herdenschutz. Werden Rudelstrukturen durch Abschüsse gestört, kann die Zahl der Risse sogar steigen.”
Über die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdrecht entscheidet zunächst der Bundestag. Aber auch in den Ländern, speziell in Thüringen, wird über die jeweiligen Landesjagdgesetze schon diskutiert.
Der NABU Thüringen fordert Bund und Länder auf, den Wolf nicht ins Jagdrecht aufzunehmen, sondern vielmehr wirksamen Herdenschutz konsequent auszubauen und umfänglich zu finanzieren. Gezielte Abschüsse dürfen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen erfolgen, etwa bei nachgewiesenem, mehrfachem Überwinden eines optimalen Herdenschutzes.
Wer für den Wolf aktiv werden möchte, den ruft der NABU dazu auf, die jeweiligen politischen Vertreter per Mail anzusprechen und diesen aufzufordern, gegen eine Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdrecht oder entsprechend ins Landesjagdgesetz zu stimmen.
Dazu stellt der NABU unter www.NABU-Thueringen.de/wolf ein Muster-Anschreiben zur Verfügung. Hier finden sich auch die Kontaktdaten der jeweiligen Bundestagsabgeordneten aus den Wahlkreisen.

