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Meine Meinung:

Immunität für mutmaßlichen Attentäter?

Sonntag, 18. Januar 2026, 08:00 Uhr
Die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines am 26. September 2022 sorgte von Anfang an für die wildesten Spekulationen. Immer wieder führten Spuren in die Ukraine. Nur interessierte das bisher niemanden in unserer Regierung...

Nordstream (Symbolbild) (Foto: Wilfried Pohnke auf Pixabay) Nordstream (Symbolbild) (Foto: Wilfried Pohnke auf Pixabay)
Es konnte doch nicht sein, dass das Land, welches wir so selbstlos unterstützen, uns derart schadete. Möglicherweise hatte der Präsident, der von allen deutschen Spitzenpolitikern regelmäßig geherzt wurde, den Befehl dafür gegeben, unsere Energieversorgung zu sabotieren. Aber wir haben weiter treu und brav immer mehr Steuergeld in dieses korrupte Land gepumpt, während bei unseren Bürgern gekürzt wurde.

Vom Anfang an stellte sich die Frage, ob es überhaupt möglich sei, dass eine kleine Gruppe von Saboteuren, ohne direkte staatliche Unterstützung, eine so komplexe Operation unbemerkt in NATO-Gewässern durchführen kann?

Die Karlsruher Richter sehen nun dringende Gründe dafür, dass ein Staat die Anschläge initiiert und gesteuert haben muss. Die bemerkenswerte Professionalität, staatliche Ressourcen wie z.B. echte ukrainische Dokumente mit gefälschten Personalien und die militärische Professionalität wie z.B. militärischen Sprengstoff sowie das politische Ziel, russische Gaslieferungen langfristig nach Deutschland zu verhindern, sprechen eine eindeutige Sprache.

Ein weiterer Beleg für die Steuerung durch den ukrainischen Staat ist der Verweis der Verteidigung auf eine Funktionsträgerimmunität des Elitesoldaten, der der mutmaßlichen Drahtziehers des Anschlages war. Denn diese Immunität setzt ein staatliches Handeln voraussetzt. Allerdings erfasst die Immunität nicht das verdeckte Handeln auf zivile Objekte. Denn geheimdienstlich gesteuerte Gewaltakte sind grundsätzlich von dieser Immunität ausgeschlossen.

Bereits am 10. Dezember verwarf der 3. Strafsenat des BGH die Haftbeschwerde des ukrainischen Staatsbürgers (Az. StB 60/25). Es wird vom dringenden Tatverdacht, einer hochwahrscheinlichen Beteiligung und von Indizien, die eine staatliche Steuerung des Geschehens nahelegen, ausgegangen. Den Namen des mutmaßlichen Auftraggebers nennen sie nicht. Das ist aber auch nicht nötig, denn der Zusammenhang ist unmissverständlich.

Die Sprengung der Pipeline betraf aber nicht nur Russland. Dieser Terrorakt gefährdete die Grundversorgung der deutschen Bevölkerung mit Gas und somit die innere Sicherheit unseres Landes.

Die Tat traf Deutschland am härtesten, die Spuren führen allen Beteuerungen zum Trotz nach Kiew, aber wir machen gute Miene zum bösen Spiel.

Da frage ich mich, warum ist der Aufschrei in Deutschland nicht größer und wo bleiben die damals von Frau Baerbock versprochen drastischen Konsequenzen???
Achit Tölle

Ergänzende Einordnung nnz vom 18. Januar 2026, 12:17 Uhr
Die hier geäußerte Darstellung zur Sprengung der Nord-Stream-Pipelines vermischt belegte Fakten, offene Ermittlungsfragen und politische Bewertungen auf eine Weise, die mehr suggeriert als belegt. Gerade bei einem sicherheitspolitisch so sensiblen Vorgang ist diese Verkürzung problematisch.
Zunächst ist festzuhalten: Bis heute gibt es keine gerichtsfeste Feststellung, dass der ukrainische Staat – geschweige denn dessen politische Führung – den Anschlag angeordnet hat. Weder die Bundesregierung noch internationale Ermittler haben eine solche Schlussfolgerung offiziell gezogen. Der Hinweis auf „Spuren in die Ukraine“ ist korrekt, sagt aber zunächst nur aus, dass ermittlungsrelevante Indizien geprüft werden, nicht dass eine staatliche Täterschaft bewiesen ist.
Verkürzt ist die Darstellung der energiepolitischen Folgen. Die Nord-Stream-Pipelines waren zum Zeitpunkt der Sprengung nicht in Betrieb. Die deutsche Gasversorgung war bereits politisch und wirtschaftlich neu ausgerichtet. Der Anschlag war zweifellos ein schwerer Sabotageakt mit enormer symbolischer und strategischer Bedeutung – ihn jedoch als unmittelbaren Angriff auf die „Grundversorgung der deutschen Bevölkerung“ darzustellen, verzerrt die tatsächliche Lage.
Wer den Rechtsstaat ernst nimmt, sollte zwischen Verdacht, Indiz und Beweis unterscheiden.

Update vom 18. Januar 2026, 13:24 Uhr
Inzwischen gibt es einen wichtigen Beschluss des Bundesgerichtshofes in dem Verfahren.
Autor: red

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