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Ein Blick in die Statistik

Scan deinen Kassenbon

Dienstag, 24. März 2026, 10:13 Uhr
Das Landesamt für Statistik in Thüringen führt erstmals eine Kassenbon-Scan-Funktion für die amtliche Haushaltsbefragung ein. Teilnehmer können ab sofort ihre Einkäufe per App fotografieren, statt alles händisch zu notieren. Gesucht werden besonders Selbstständige, Mehrgenerationenhaushalte und Wohngemeinschaften für die deutschlandweite Erhebung 2026...

Mit der neuen Funktion können teilnehmende Haushalte ihre Kassenbons direkt über die App abfotografieren beziehungsweise hochladen und somit ihre Ausgaben schneller dokumentieren. Dies erleichtert den Teilnehmenden insbesondere die Erfassung von Nahrungsmitteln und Getränken, die im Jahr 2026 nach einem EU-weit einheitlichen Vorgehen detailliert dokumentiert werden müssen. Die App liest automatisch die Artikel und deren Preise aus und ordnet sie den passenden Kategorien zu. Die Scan-Funktion ist auf Kassenbons von Supermärkten, Lebensmittel-Discountern, Selbstbedienungs-Warenhäusern und Drogeriemärkten ausgelegt.

Die Ergebnisse der LWR geben Aufschluss darüber, wie viel Geld den privaten Haushalten in Deutschland zur Verfügung steht und wofür sie es ausgeben. Teilnehmende Haushalte dokumentieren einen Monat lang ihre Ausgaben und können sich so einen Überblick über ihre Lebenshaltungskosten verschaffen. Daneben werden beispielsweise Angaben zur Haushaltszusammensetzung, Wohnsituation, der Einkommenssituation und zur Ausstattung mit bestimmten Gebrauchsgütern abgefragt. Die Teilnahme ist digital per App oder klassisch auf Papier möglich. Als Dankeschön für die vollständige Teilnahme an den LWR 2026 gibt es eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 90 Euro.

Aktuell werden insbesondere Haushalte gesucht, deren Hauptverdienerin oder Hauptverdiener selbstständig oder freiberuflich tätig ist. Weiterhin werden auch Haushalte mit volljährigen Kindern gesucht sowie Mehrgenerationenhaushalte und Wohngemeinschaften, die gemeinsam wirtschaften. Da die Daten zusätzlich für den Vergleich innerhalb der Europäischen Union (EU) genutzt werden, muss die Stichprobe die gesamte Bevölkerung in Deutschland abbilden. Daher können an den LWR 2026 erstmals auch Haushalte teilnehmen, in denen die Person mit dem größten Einkommen selbstständig oder freiberuflich tätig ist. Dabei werden ausschließlich private Einnahmen und Ausgaben erfasst.

Weitere Informationen zu den LWR, Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie das Teilnahmeformular sind online online verfügbar.
Autor: red

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