Erleichterungen für Geflügelhalter
Stallpflicht im Kyffhäuserkreis aufgehoben
Freitag, 27. März 2026, 12:50 Uhr
Am Samstag enden die letzten Maßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest im Kyffhäuserkreis. Die Aufstallung (Stallplicht) aller Bestände mit gehaltenen Vögeln wird in allen noch betroffenen Orten im Kyffhäuserkreis ebenfalls aufgehoben...
Am 18. Februar 2026 war die Geflügelpest H5N1 in einem Geflügelbestand in Günserode nachgewiesen worden. Am 23. Februar 2026 bestätigte sich ein weiterer Ausbruch in einem Geflügelbestand in Bendeleben. Das Veterinäramt des Kyffhäuserkreises erließ eine Allgemeinverfügung zum Schutz vor der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel.
Die erforderlichen Untersuchungen aller Geflügelhaltungen in der Schutzzone und in der Überwachungszone sind abgeschlossen. Weitere Ausbrüche sind nicht aufgetreten.
Daher wurden zunächst zum 22. März.2026 die Seuchenschutzmaßnahmen, wie das Aufstallungsgebot (Stallpflicht) und das Verbringungsverbot von gehaltenen Vögeln, Geflügel sowie deren Erzeugnissen für die Orte Greußen, Kirchengel, Grüningen, Topfstedt (Ober- und Niedertopfstedt), Feldengel, Niederbösa, Oldisleben, Sachsenburg, Gorsleben, Bahnhof Heldrungen, Etzleben, Esperstedt aufgehoben.
Mit der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung am Freitag, 27. März 2026 und deren Inkrafttreten am Samstag, 28. März 2026, werden die angeordneten Maßnahmen ebenfalls für die Orte Bendeleben, Göllingen, Rottleben, Steinthaleben, Badra, Sondershausen, Berka, Hachelbich, Holzengel, Trebra, Oberbösa, Seega, Seehausen, Bad Frankenhausen und Günserode aufgehoben.
Die vollständige Allgemeinverfügung gibt es online.
Autor: redAm 18. Februar 2026 war die Geflügelpest H5N1 in einem Geflügelbestand in Günserode nachgewiesen worden. Am 23. Februar 2026 bestätigte sich ein weiterer Ausbruch in einem Geflügelbestand in Bendeleben. Das Veterinäramt des Kyffhäuserkreises erließ eine Allgemeinverfügung zum Schutz vor der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel.
Die erforderlichen Untersuchungen aller Geflügelhaltungen in der Schutzzone und in der Überwachungszone sind abgeschlossen. Weitere Ausbrüche sind nicht aufgetreten.
Daher wurden zunächst zum 22. März.2026 die Seuchenschutzmaßnahmen, wie das Aufstallungsgebot (Stallpflicht) und das Verbringungsverbot von gehaltenen Vögeln, Geflügel sowie deren Erzeugnissen für die Orte Greußen, Kirchengel, Grüningen, Topfstedt (Ober- und Niedertopfstedt), Feldengel, Niederbösa, Oldisleben, Sachsenburg, Gorsleben, Bahnhof Heldrungen, Etzleben, Esperstedt aufgehoben.
Mit der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung am Freitag, 27. März 2026 und deren Inkrafttreten am Samstag, 28. März 2026, werden die angeordneten Maßnahmen ebenfalls für die Orte Bendeleben, Göllingen, Rottleben, Steinthaleben, Badra, Sondershausen, Berka, Hachelbich, Holzengel, Trebra, Oberbösa, Seega, Seehausen, Bad Frankenhausen und Günserode aufgehoben.
Die vollständige Allgemeinverfügung gibt es online.
