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Arbeit im Winter

Freitag, 09. November 2007, 10:43 Uhr
Sondershausen (kn). Der Winter ist nicht mehr allzuweit. Neben den Freuden bringt die kalte Jahreszeit auch einige Ärgernisse mit sich, vor allem für Grundstücksbesitzer...


Aufgrund der bevorstehenden kalten Jahreszeit weist die Stadtverwaltung Sondershausen bereits jetzt auf die Räum- und Streupflicht der Anlieger hin.
Gemäß der Regelungen der Straßenreinigungssatzung im Gebiet der Stadt Sondershausen vom 11.02.2004 in der derzeit gültigen Fassung ist dabei Nachfolgendes zu beachten:

Schneefall: Räumung der Gehwege und Zugänge zu Überwegen vor Grundstücken entlang der Grundstücksgrenze in einer Breite von mindestens 1,50 m.
Schneeglätte: Abstumpfung der Flächen
Eisglätte: Abstumpfung des gesamten Gehweges, der Zugänge zur Fahrbahn und zu Überwegen in einer Breite von mindestens 2 m; noch nicht ausgebauter Gehwege und sonstiger Straßenteile mindestens 1,50 m - in der Regel beginnend ab der Grundstücksgrenze. Bei fehlenden Gehwegen (insb. in Fußgängerzonen) gilt ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg.

Zum Abstumpfen sollten Sand, Kies u. ä. Materialien verwendet werden. Die Räum- und Streupflicht gilt werktags zwischen 07.00 - 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 08.00 - 20.00 Uhr. Sie ist bei Eintreten oben aufgeführter Witterungslagen dieser entsprechend unverzüglich durchzuführen.
Autor: kn

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