Erste Entwarnung an Geflügelfront
Freitag, 16. November 2007, 07:04 Uhr
Sondershausen (kn). Frohe Kunde für Geflügelhalter im Kyffhäuserkreis. Die Kyffhäuser Nachrichten mit den Einzelheiten...
Die Stallpflicht wird laut Geflügelpestverordnung für den gesamten Kyffhäuserkreis ab dem Samstag aufgehoben. Doch eine vollständige Rückkehr zur Normalität ist auch damit noch nicht gegeben. Wie das Landratsamt in Sondershausen kn mitteilt, muß weiterhin jede Geflügelhaltung, ob gewerblich oder privat, der zuständigen Behörde angezeigt werden. Für jeden Geflügelbestand ist ein Bestandsregister zu führen.
Wenn das Geflügel nicht ausschließlich in Ställen gehalten wird, muss sichergestellt sein, daß Wildgeflügel keinen Zugang zu Futter- und Tränkplätzen des Hausgeflügels haben und Einstreu für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt wird. Enten und Gänse in Freilandhaltung müssen vierteljährlich virologisch auf hoch pathogenes Influenzavirus nach Anweisung durch die zuständige Behörde untersucht werden, die Ergebnisse der Untersuchungen sind dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unverzüglich mitzuteilen. Die Kosten für diese Untersuchung hat der Tierbesitzer zu tragen.
Es gibt aber auch Ausnahmen. Die Untersuchungspflicht besteht nicht, wenn Enten und Gänse zusammen mit Hühnern oder Puten gehalten werden. Genauer Erläuterungen werden morgen veröffentlicht. Eine solche Haltungsform muss der zuständigen Behörde bis zum 30.04.2008 angezeigt werden, der Tierhalter erhält über die Anzeige eine amtliche Bestätigung. Weiterhin hat jeder Halter von Geflügel ab dem 30.04.2008 eine funktionstüchtige Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe vorzuhalten.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Veterinär- und Lebensmitttelüberwachungsamtes in Sondershausen zur Verfügung.
Autor: knDie Stallpflicht wird laut Geflügelpestverordnung für den gesamten Kyffhäuserkreis ab dem Samstag aufgehoben. Doch eine vollständige Rückkehr zur Normalität ist auch damit noch nicht gegeben. Wie das Landratsamt in Sondershausen kn mitteilt, muß weiterhin jede Geflügelhaltung, ob gewerblich oder privat, der zuständigen Behörde angezeigt werden. Für jeden Geflügelbestand ist ein Bestandsregister zu führen.
Wenn das Geflügel nicht ausschließlich in Ställen gehalten wird, muss sichergestellt sein, daß Wildgeflügel keinen Zugang zu Futter- und Tränkplätzen des Hausgeflügels haben und Einstreu für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt wird. Enten und Gänse in Freilandhaltung müssen vierteljährlich virologisch auf hoch pathogenes Influenzavirus nach Anweisung durch die zuständige Behörde untersucht werden, die Ergebnisse der Untersuchungen sind dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unverzüglich mitzuteilen. Die Kosten für diese Untersuchung hat der Tierbesitzer zu tragen.
Es gibt aber auch Ausnahmen. Die Untersuchungspflicht besteht nicht, wenn Enten und Gänse zusammen mit Hühnern oder Puten gehalten werden. Genauer Erläuterungen werden morgen veröffentlicht. Eine solche Haltungsform muss der zuständigen Behörde bis zum 30.04.2008 angezeigt werden, der Tierhalter erhält über die Anzeige eine amtliche Bestätigung. Weiterhin hat jeder Halter von Geflügel ab dem 30.04.2008 eine funktionstüchtige Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe vorzuhalten.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Veterinär- und Lebensmitttelüberwachungsamtes in Sondershausen zur Verfügung.
