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Richter Kropp: Der Tiere Leid

Montag, 19. November 2007, 10:40 Uhr
Tierskandale gibt es auch im ländlichen Kyffhäuserkreis. Im Sommer 2007 waren es mit Vogelgrippe infizierte Tiere am Stausee in Kelbra. Doch schon am 28.11.2006 spielte sich in einem Schafstall im Kyffhäuserkreis ein weiteres kleines Drama ab...


Der Amtstierarzt konnte bei einer Routinekontrolle feststellen, dass ein Schaf in einem Stall an einer hochgradigen Lahmheit litt. Aus eigener Kraft konnte es kaum noch stehen. Bei näherer Untersuchung konnte er feststellen, dass die Klauen der linken Vordergliedmaße erheblich entzündet waren, diese stellten sich als einzige große Wunde mit zahlreichen Wucherungen dar.

Der Tierhalter hatte das Tier zwar ausgesondert, jedoch nicht einer tierärztlichen Behandlung zugeführt. Dadurch musste es erheblich und länger anhaltende Schmerzen erleiden. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Mühlhausen: Verstoß gegen § 17 Tierschutzgesetz. Die Behörde hatte bei Amtsrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Amtsgericht einen Strafbefehl in Höhe von 1.800 Euro beantragt, den dieser auch erließ. Der Tierhalter hatte hiergegen Einspruch eingelegt, so dass das Verfahren mündlich verhandelt werden musste.

Vor Gericht stellte sich eine „Kommunikation der Verfahrensbeteiligten“ als schwierig heraus. Der 54jährige Tierhalter beteuerte seine Unschuld. Seine Schäfer hätte sich um alles zu kümmern, die würden ihm aber auch nicht alles sagen. „Dann haben Sie das Personal eben schlecht ausgewählt“, so der Staatsanwalt auf diese Einlassung. Dem Tierhalter platzte daraufhin der Kragen, überall werde man vom Staat gegängelt, sein Betrieb mit über 500 Schafen werfe auch keinen Gewinn mehr ab.

Amtsrichter Christian Kropp wies den Mann daraufhin, dass die angewandten Klauenbäder für das Tier doch nicht das Richtige gewesen seien. Der Angeklagte rückte nun allmählich mit der Wahrheit heraus, man habe kein Geld für den Besuch eines Tierarztes gehabt. Das ganze Verfahren endete mit einer Verurteilung, jedoch aufgrund des geringen Einkommens des Angeklagten nur mit einer Geldstrafe von 300 Euro, das Verfahren ist damit auch rechtskräftig abgeschlossen.

Von den anwesenden Beamten des Veterinäramtes war am Rande des Prozesses zu hören, dass der Betrieb schon früher auffällig gewesen sei. Angesichts der zurückliegenden Gammelfleisch-Skandale ist das Durchgreifen der Justiz gegen solche Auswüchse nur zu begrüßen. Dient doch das Lebensmittelrecht unser aller Gesundheit.
Autor: nnz

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