Originale gefragt
Montag, 19. November 2007, 11:01 Uhr
Wer schon einmal arbeitslos war weiß, dass die Arbeitsagentur neben dem eigentlichen Antrag auf Arbeitslosengeld auch eine Bescheinigung des Arbeitgebers verlangen muss (sogenannte Arbeitsbescheinigung). Und da sind Kopien nicht gefragt...
Die Arbeitsbescheinigung stellt die wichtigste Beweisunterlage für die Entscheidung über einen Anspruch auf Geldleistungen dar und bildet die Grundlage für Zahlungsdauer- und höhe. Umso verständlicher ist es also, dass der Gesetzgeber die Arbeitsbescheinigung als Urkunde betrachtet und stets von den Antragstellern das Original verlangt.
Die Arbeitsagentur in Nordhausen weist deshalb daraufhin, dass jegliche Bescheinigungen ausschließlich im Original anerkannt werden können. Eingereichte Kopien führen letztendlich nur zur Verzögerung bei der Entscheidung und Auszahlung. Der Vordruck ist auch im Internet unter www.arbeitsagentur.de / àFormulare für Bürgerinnen und Bürgerà Arbeitslosengeld eingestellt.
Autor: nnzDie Arbeitsbescheinigung stellt die wichtigste Beweisunterlage für die Entscheidung über einen Anspruch auf Geldleistungen dar und bildet die Grundlage für Zahlungsdauer- und höhe. Umso verständlicher ist es also, dass der Gesetzgeber die Arbeitsbescheinigung als Urkunde betrachtet und stets von den Antragstellern das Original verlangt.
Die Arbeitsagentur in Nordhausen weist deshalb daraufhin, dass jegliche Bescheinigungen ausschließlich im Original anerkannt werden können. Eingereichte Kopien führen letztendlich nur zur Verzögerung bei der Entscheidung und Auszahlung. Der Vordruck ist auch im Internet unter www.arbeitsagentur.de / àFormulare für Bürgerinnen und Bürgerà Arbeitslosengeld eingestellt.
