Rufbus - wie geht es (2)
Mittwoch, 05. Dezember 2007, 23:17 Uhr
Sondershausen (khh) Das der neue Regionalfahrplan einige Fallen im Rufbussystem enthält hatten wir schon berichtet. Hier einige Infos, wie das Rufbussystem funktioniert...
Hintergrund für das Rufbussystem ist, dass auf verkehrsschwachen Strecken und / oder zu verkehrsschwachen Zeiten nicht unbedingt Busse fahren müssen, oder zumindest nicht die ganze Strecke. Auch wird bei geringer Auslastung statt eines normalen Busses, nur ein Kleinbus bis maximal 8 Personen geschickt.
Dazu heißt es wörtlich in dem Regionalfahrplan:
1.Allgemeine Erläuterungen
Der Rufbus verkehrt ab dem 9,12,2007 auf mehreren Linien des Unstrut-Hainich- und Kyffhäuserkreises nach einem fest definierten Fahrplan.
Nach der Fahrwunschanmeldung (2 Stunden vor der aus dem Fahrplan angebotenen Abfahrtszeit bzw. Gruppen bis spätestens freitags 12:00 Uhr kommen bedarfsabhängig Normalbusse bzw. Kleinbusse (bis 8 Personen) zum Einsatz.
Kommentar: Schon hier fehlt, dass es in der VGS Artern auch abweichende Regeln gibt (teils nur 1 Stunde).
2.Verfahrensweise zur Rufbusanmeldung
Der Fahrgast meldet seinen Fahrtwunsch mindestens 2 Stunden vor dem gewünschten Fahrtbeginn telefonisch unter 03601)80 17 10 an.
Entsprechend der gewünschten Linie und Fahrt müssen der Ein- und Ausstieg angegeben werden.
Die Leistung wird dem Fahrgast zum jeweilig gültigen Tarif angeboten.
Zum Baumkronenpfad besteht zusätzlich die Möglichkeit, ein Umwelt-Ticket zu erwerben; das heißt, die Hin- und Rückfahrt für den Bus und der Eintritt können zu besonders günstigen Konditionen bereits im Bus erworben werden.
Kommentar: In diesem Kapitel fehlt völlig die Verfahrensweise für den Altkreis Artern im Bereich der VGS Artern. Teils abweichende Bestellzeit und eine völlig andere Telefonnummer 01805/33 10 10 werden hier erst gar nicht erwähnt!
3. Folgende Angaben zur Rufbus-Anmeldung sind nötig:
- An welchem Tag möchten Sie fahren?
- Welche Linie und Fahrt möchten Sie nutzen?
- An welcher Haltestelle möchten Sie ein- bzw. aussteigen?
- Wie viele Fahrgäste möchten Sie anmelden?
4. Alle Rufbus-Fahrten sind gelb hinterlegt.
5. Sollten Sie Ihre Anmeldung nicht in Anspruch nehmen, bitten wir Sie uns rechtzeitig davon zu informieren, um unnötigen Aufwand bzw. Kosten zu vermeiden.
Problematisch ist, das in den Allgemeinen und besonderen Beförderungsbestimmungen der Unternehmen des Unstrut-Hainich und Kyffhäuserkreises zur Handhabung des Rufbussystems keine rechtsverbindliche Regelung enthalten ist!
Nur in der Ansprache unter "Sehr geehrte Damen und Herren..." steht in einem Absatz:
Im Busfahrplan sind die Rufbus-Fahrten farbig unterlegt und durch das R als Symbol gut erkennbar. Nur auf telefonische Bestellung bei der angegebenen Rufnummer kommt der Rufbus zum Einsatz. Geht keine Bestellung für die mit R gekennzeichnete fahrt ein, entfällt diese am Verkehrstag. Bitte beachten Sie die Hinweise vom jeweiligen Verkehrsunternehmen zur Rufbusbestellung. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das betreffende Verkehrsunternehmen oder an den Aufgabenträger auf Seite 4.
Kommentar: Im fahrplan steht aber sehr oft für Rufbus Rb oder RB!
Wenn man ganz ehrlich ist, ein bisschen dünn als rechtliche Begründung für das Rufbussystem. Wer keine Rufbusbestellung aufgegeben hat, hat folglich auch keinen Rechtsanspruch an der Haltestelle mitgenommen zu werden, räumte auf Anfrage von Kyffhäuser Nachrichten Ines Grigoleit vom Landratsamt Kyffhäuserkreis ein. Es solle zwar Kulanzregelungen geben, wie wir ca. 1 Stunde nach Erstanfrage erhalten haben, aber es war noch nichts Konkretes dabei.
Nötig ist das aber! Denn was soll der Busfahrer im Kleinbus machen, wenn er einen Passagier hat, aber auf seinem Fahrauftrag an der nächsten Haltestelle 7 Personen mit nehmen muss. Er kann an der Haltestelle zuvor keinen nicht angemeldeten Passagier mitnehmen.
Hier muss für Passagiere und Busfahrer ein vernünftige Regelung gefunden werden. Ansonsten ist Streit vorprogrammiert. Erst recht zum jetzigen Zeitpunkt, wo es noch Druckfehler im Fahrplan gibt.
So sinnvoll wie ein Rufbussystem ist, benachteiligt es doch stark diese Bürger, die kein Telefon haben. Denn mancher Hartz IV Empfänger hat auch schon sein Telefon abgemeldet, um Kosten zu sparen.
Auch werden im Altkreis Artern die Nutzer einer Telefon-Flatrate bestraft. Denn denen nutzt die Flatrate nichts, weil man für die 01805-Nummer trotzdem die 14 Cent / Minute berappen muss! Handynutzer werden gleich doppelt bestraft, denn neben den 14 Cent / Minute kommen nochmals die regulären Providerkosten dazu, da ja Sonderrufnummern nicht in Handy-Flatrates enthalten sind.
Es gibt an dem an sich nicht schlechten Rufbussystem noch einiges zu feilen, meint zumindest Kyffhäuser Nachrichten.
Autor: khhHintergrund für das Rufbussystem ist, dass auf verkehrsschwachen Strecken und / oder zu verkehrsschwachen Zeiten nicht unbedingt Busse fahren müssen, oder zumindest nicht die ganze Strecke. Auch wird bei geringer Auslastung statt eines normalen Busses, nur ein Kleinbus bis maximal 8 Personen geschickt.
Dazu heißt es wörtlich in dem Regionalfahrplan:
1.Allgemeine Erläuterungen
Der Rufbus verkehrt ab dem 9,12,2007 auf mehreren Linien des Unstrut-Hainich- und Kyffhäuserkreises nach einem fest definierten Fahrplan.
Nach der Fahrwunschanmeldung (2 Stunden vor der aus dem Fahrplan angebotenen Abfahrtszeit bzw. Gruppen bis spätestens freitags 12:00 Uhr kommen bedarfsabhängig Normalbusse bzw. Kleinbusse (bis 8 Personen) zum Einsatz.
Kommentar: Schon hier fehlt, dass es in der VGS Artern auch abweichende Regeln gibt (teils nur 1 Stunde).
2.Verfahrensweise zur Rufbusanmeldung
Der Fahrgast meldet seinen Fahrtwunsch mindestens 2 Stunden vor dem gewünschten Fahrtbeginn telefonisch unter 03601)80 17 10 an.
Entsprechend der gewünschten Linie und Fahrt müssen der Ein- und Ausstieg angegeben werden.
Die Leistung wird dem Fahrgast zum jeweilig gültigen Tarif angeboten.
Zum Baumkronenpfad besteht zusätzlich die Möglichkeit, ein Umwelt-Ticket zu erwerben; das heißt, die Hin- und Rückfahrt für den Bus und der Eintritt können zu besonders günstigen Konditionen bereits im Bus erworben werden.
Kommentar: In diesem Kapitel fehlt völlig die Verfahrensweise für den Altkreis Artern im Bereich der VGS Artern. Teils abweichende Bestellzeit und eine völlig andere Telefonnummer 01805/33 10 10 werden hier erst gar nicht erwähnt!
3. Folgende Angaben zur Rufbus-Anmeldung sind nötig:
- An welchem Tag möchten Sie fahren?
- Welche Linie und Fahrt möchten Sie nutzen?
- An welcher Haltestelle möchten Sie ein- bzw. aussteigen?
- Wie viele Fahrgäste möchten Sie anmelden?
4. Alle Rufbus-Fahrten sind gelb hinterlegt.
5. Sollten Sie Ihre Anmeldung nicht in Anspruch nehmen, bitten wir Sie uns rechtzeitig davon zu informieren, um unnötigen Aufwand bzw. Kosten zu vermeiden.
Problematisch ist, das in den Allgemeinen und besonderen Beförderungsbestimmungen der Unternehmen des Unstrut-Hainich und Kyffhäuserkreises zur Handhabung des Rufbussystems keine rechtsverbindliche Regelung enthalten ist!
Nur in der Ansprache unter "Sehr geehrte Damen und Herren..." steht in einem Absatz:
Im Busfahrplan sind die Rufbus-Fahrten farbig unterlegt und durch das R als Symbol gut erkennbar. Nur auf telefonische Bestellung bei der angegebenen Rufnummer kommt der Rufbus zum Einsatz. Geht keine Bestellung für die mit R gekennzeichnete fahrt ein, entfällt diese am Verkehrstag. Bitte beachten Sie die Hinweise vom jeweiligen Verkehrsunternehmen zur Rufbusbestellung. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das betreffende Verkehrsunternehmen oder an den Aufgabenträger auf Seite 4.
Kommentar: Im fahrplan steht aber sehr oft für Rufbus Rb oder RB!
Wenn man ganz ehrlich ist, ein bisschen dünn als rechtliche Begründung für das Rufbussystem. Wer keine Rufbusbestellung aufgegeben hat, hat folglich auch keinen Rechtsanspruch an der Haltestelle mitgenommen zu werden, räumte auf Anfrage von Kyffhäuser Nachrichten Ines Grigoleit vom Landratsamt Kyffhäuserkreis ein. Es solle zwar Kulanzregelungen geben, wie wir ca. 1 Stunde nach Erstanfrage erhalten haben, aber es war noch nichts Konkretes dabei.
Nötig ist das aber! Denn was soll der Busfahrer im Kleinbus machen, wenn er einen Passagier hat, aber auf seinem Fahrauftrag an der nächsten Haltestelle 7 Personen mit nehmen muss. Er kann an der Haltestelle zuvor keinen nicht angemeldeten Passagier mitnehmen.
Hier muss für Passagiere und Busfahrer ein vernünftige Regelung gefunden werden. Ansonsten ist Streit vorprogrammiert. Erst recht zum jetzigen Zeitpunkt, wo es noch Druckfehler im Fahrplan gibt.
So sinnvoll wie ein Rufbussystem ist, benachteiligt es doch stark diese Bürger, die kein Telefon haben. Denn mancher Hartz IV Empfänger hat auch schon sein Telefon abgemeldet, um Kosten zu sparen.
Auch werden im Altkreis Artern die Nutzer einer Telefon-Flatrate bestraft. Denn denen nutzt die Flatrate nichts, weil man für die 01805-Nummer trotzdem die 14 Cent / Minute berappen muss! Handynutzer werden gleich doppelt bestraft, denn neben den 14 Cent / Minute kommen nochmals die regulären Providerkosten dazu, da ja Sonderrufnummern nicht in Handy-Flatrates enthalten sind.
Es gibt an dem an sich nicht schlechten Rufbussystem noch einiges zu feilen, meint zumindest Kyffhäuser Nachrichten.
