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Richter Kropp: Gnadenlos

Montag, 10. Dezember 2007, 11:41 Uhr
Manche Angeklagte scheinen zu glauben, dass auf dem Richterpult oder der Staatsanwaltschaftsbank im Sondershäuser Amtsgericht juristisch vorgebildete Dummköpfe sitzen. Wir haben für Sie ein Beispiel.


So hören sich manche Einlassungen der Angeklagten wie Grimms Märchenstunde oder die Erzählungen aus 1001 Nacht an, vorgebracht in der Überzeugung, man werde ihnen diesen Unsinn auch abnehmen.

Bestes Beispiel hierfür ist Mike D. (49, Name geändert). Der Sondershäuser hatte sich am 21.04.2007 in den Edeka im Borntal begeben, um seinen Alkoholkonsum durch den Diebstahl zweier Flaschen Doppelkorn zu stillen, Wert der Beute: 9, 38 Euro. Sein Pech war, dass so etwas häufiger in letzter Zeit vorgekommen und das Personal daher besonders achtsam war. Nachdem D. andere Waren bezahlt hatte, wurde er außerhalb des Kassenbereichs gestellt. Dabei wurden beide Flaschen in seinem Mantel gefunden.

Auf 400 Euro Geldstrafe lautete der Strafbefehl des Amtsgerichts Sondershausen, der auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mühlhausen ergangen war und gegen den D. Einspruch einlegte. In der Hauptverhandlung trug D. folgendes Märchen vor: Er habe die Ware zwar an sich genommen, jedoch nicht vorsätzlich gestohlen. Er habe einen Bekannten im Markt gesehen, der seinen Alkoholkonsum nicht mitbekommen sollte. Deswegen wollte er die Ware später bezahlen.

Dieses dummdreiste Märchen stieß bei Amtsrichter Christian Kropp und dem Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft Mühlhausen auf sichtbaren Unglauben. Zudem hatte eine Mitarbeiterin des Marktes angegeben, dass Mike D. dies im Markt nicht erzählt hatte, was eigentlich nahegelegen hätte. „Sie haben mich auch nicht danach gefragt,“ so der phantasiebegabte Angeklagte. Auf Anraten des Richters nahm Mike D. dann seinen Einspruch zurück. Kropp hatte angedeutet, dass das Verfahren aufgrund zweier Vorstrafen durchaus teurer als 400 Euro werden könnte.

„Da hatte das Fernsehen doch recht, Sie sind ein Richter Gnadenlos“, so Mike D zu dem verblüfften Amtsrichter Kropp beim Verlassen des Sitzungssaales. Die rechte Einsicht hatte dieser Märchenerzähler in seinen Fall anscheinend nicht, auch nicht darin, dass er noch einmal gnädig davongekommen war. Das Ende der Verhandlung scheint er auch nicht mitbekommen zu haben, denn noch am gleichen Tag legte er erneut Einspruch gegen das abgeschlossene Verfahren ein.
Autor: nnz

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