Schöffenwahl 2008
Montag, 07. Januar 2008, 11:43 Uhr
Im Jahr 2008 steht eine für die Justiz sehr wichtige Wahl an: Die Wahl zum Schöffenrichter. Denn die laufende Wahlperiode der gegenwärtigen Schöffen endet am 31.12.2008. Bereits 2008 müssen daher deren Nachfolger gewählt werden, erläutert Amtsrichter Christian Kropp...
So sind beispielsweise am Amtsgericht Sondershausen für den Kyffhäuserkreis Schöffen für das Schöffengericht in Nordhausen und für die Strafkammern des Landgerichts Mühlhausen zu wählen, insgesamt waren das im Jahr 2004 16 Frauen und Männer.
Wie der Pressesprecher des Amtsgerichts Sondershausen, Christian Kropp, mitteilte, müssen Schöffen deutsche Staatsangehörige zwischen 26 und 69 Jahre sein. Sie müssten für die Amtsausführung gesundheitlich geeignet und nicht in Vermögensverfall geraten sein. Wichtige Voraussetzung sei auch, dass der Bewerber ein Jahr in seiner Gemeinde wohne.
Denn in den Städten und Gemeinden werden die entsprechenden Vorschlagslisten aufgestellt, aus denen im Kyffhäuserkreis ein Strafrichter des Amtsgerichts mit dem Schöffenwahlausschuss die Schöffen seines Gerichtsbezirkes auswählen wird. Wie Kropp weiter mitteilte, würden bei der Wahl alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt.
Das Schöffenamt ist ein sehr wichtiges Amt mit weitreichenden Befugnissen. So haben beispielsweise die Schöffen das gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichter und nehmen an allen Entscheidungen des Gerichtes teil. Für ihre Tätigkeit erhalten sie eine Aufwandsentschädigung und Fahrtkostenersatz.
Interessierte, welche die genannten Voraussetzungen erfüllen und an dem Amt interessiert sind, werden daher aufgerufen, sich möglichst bald bei den für sie zuständigen Städten und Gemeinden zu melden. Übrigens hat der Gesetzgeber die Legislaturperiode der Schöffen nunmehr verlängert: Wer jetzt gewählt wird, hat das Amt für fünf Jahre inne.
Autor: nnzSo sind beispielsweise am Amtsgericht Sondershausen für den Kyffhäuserkreis Schöffen für das Schöffengericht in Nordhausen und für die Strafkammern des Landgerichts Mühlhausen zu wählen, insgesamt waren das im Jahr 2004 16 Frauen und Männer.
Wie der Pressesprecher des Amtsgerichts Sondershausen, Christian Kropp, mitteilte, müssen Schöffen deutsche Staatsangehörige zwischen 26 und 69 Jahre sein. Sie müssten für die Amtsausführung gesundheitlich geeignet und nicht in Vermögensverfall geraten sein. Wichtige Voraussetzung sei auch, dass der Bewerber ein Jahr in seiner Gemeinde wohne.
Denn in den Städten und Gemeinden werden die entsprechenden Vorschlagslisten aufgestellt, aus denen im Kyffhäuserkreis ein Strafrichter des Amtsgerichts mit dem Schöffenwahlausschuss die Schöffen seines Gerichtsbezirkes auswählen wird. Wie Kropp weiter mitteilte, würden bei der Wahl alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt.
Das Schöffenamt ist ein sehr wichtiges Amt mit weitreichenden Befugnissen. So haben beispielsweise die Schöffen das gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichter und nehmen an allen Entscheidungen des Gerichtes teil. Für ihre Tätigkeit erhalten sie eine Aufwandsentschädigung und Fahrtkostenersatz.
Interessierte, welche die genannten Voraussetzungen erfüllen und an dem Amt interessiert sind, werden daher aufgerufen, sich möglichst bald bei den für sie zuständigen Städten und Gemeinden zu melden. Übrigens hat der Gesetzgeber die Legislaturperiode der Schöffen nunmehr verlängert: Wer jetzt gewählt wird, hat das Amt für fünf Jahre inne.
