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Weiter Gutscheine

Dienstag, 08. Januar 2008, 13:56 Uhr
Auf der Suche nach einem Arbeitsplatz können Arbeitslose auch weiterhin mit Hilfe eines Vermittlungsgutscheines private Arbeitsvermittler einschalten. Die entsprechende Regelung zu den Vermittlungsgutscheinen war bis zum 31.12.07 befristet und wird um weitere drei Jahre verlängert...


Der Anspruch auf einen Gutschein von der Arbeitsagentur besteht aber künftig erst nach zwei Monaten und nicht wie bisher nach sechs Wochen der Arbeitslosigkeit. Neu ist auch, dass privaten Arbeitsvermittlern eine bis zu 500 Euro höher Erfolgsprämie gezahlt werden kann, wenn es ihnen gelingt, Langzeitarbeitslose oder behinderte Menschen mindestens sechs Monate in Beschäftigung zu vermitteln.

Damit kann die Vergütung für einen privaten Arbeitsvermittler bis zu 2.500 Euro betragen. Durch die Nordhäuser Arbeitsagentur und ihre Geschäftsstellen wurden im vergangenen Jahr rund 400 Vermittlungsgutscheine ausgezahlt.
Autor: nnz

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