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Jugendschöffen gesucht

Mittwoch, 16. Januar 2008, 23:36 Uhr
Auf der heutigen Tagung des Jugendhilfeausschuss des Kyffhäuserkreises wurde die Presse gebeten, die Bürgerinnen und Bürger des Kyffhäuserkreises aufzufordern, sich als Schöffen zur Verfügung zu stellen. Welche Kriterien Sie erfüllen und wo Sie sich melden sollten, erfahren Sie hier.

Das Amt des Jugendschöffen kann jede deutsche Staatsbürgerin und jeder deutsche Staatsbürger im Alter zwischen 25 und 70 Jahren übernehmen. Eine besondere Qualifikation wird dabei nicht vorausgesetzt. Als Schöffe gewählt zu werden, heißt aber auch, sich für eine Wahlperiode von 5 Jahren (früher 4) für das Amt bereitzuhalten.

Es gibt aber eine ganze Reihe Ausschlusskriterien, warum man nicht Schöffe werden kann:

- Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen, oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt ist.
- Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.
- Nicht als Schöffen sollten sich Personen bewerben, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind, oder in einen Vermögensverfall geraten sind, sprich in Insolvenz sich befinden.
- Auch wer bereits in 2 Wahlperioden als Schöffe tätig war, darf sich dieses Mal nicht wieder bewerben.
- Auch nicht bewerben darf sich, wer gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat.
- Nicht zum Schöffen berufen werden dürfen Personen, die hauptamtlich oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR waren.

Wer sich für so ein Amt berufen fühlt, kann sich vom
Jugendamt Kyffhäuserkreis
PSF 1165
99701 Sondershausen
die Unterlagen zusenden lassen, oder unter Telefon 03632/741-619 anfordern.

Autor: khh

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