Ausbildung braucht Qualität
Donnerstag, 17. Januar 2008, 12:08 Uhr
Seit dem Jahr 2003 ist per Gesetz die so genannte Ausbilder-Eignungsverordnung ausgesetzt worden. Das sollte mehr Ausbildungsplätze schaffen, so der Gesetzgeber. Die Erfurter Handwerkskammer sieht das anders...
Die Qualität der Ausbildung leidet, seitdem die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) im Jahr 2003 ausgesetzt wurde. Das Plus an Ausbildungsbetrieben und -plätzen in der Wirtschaft fällt so gering aus, dass das Ziel dieser Regelung, nämlich deutlich mehr Ausbildungsplätze zu gewinnen, in keiner Weise erfüllt wurde, so die Reaktion des Geschäftsführers der Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammern, Thomas Malcherek, auf die aktuelle Veröffentlichung des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BIBB) zu den Auswirkungen der ausgesetzten AEVO.
2003 war die Ausbilder-Eignungsverordnung von der damaligen Bundesregierung für fünf Jahre befristet ausgesetzt worden, um mehr Betrieben die Möglichkeit zu geben, Ausbildungsplätze anzubieten.
Die Befristung läuft in diesem Jahr aus. Die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammern fordert daher die Wiedereinführung der Ausbilder-Eignungsverordnung. Wenn wir als Wirtschaft leistungsfähige Lehrlinge und Fachkräfte fordern, dann müssen wir auch für eine leistungsfähige Ausbildung Sorge tragen. In der Meisterausbildung ist seit jeher die Ausbildereignung ein wesentlicher Bestandteil der Prüfungen. Daran hat auch die AEVO-Aussetzung nichts geändert. Diese Qualifizierung im Bereich der Ausbildung trägt auch dazu bei, dass im meistergeführten Handwerk relativ wenige Ausbildungsabbrüche zu registrieren sind. Aber nur eine Ausbilder-Eignungsverordnung, die für alle Ausbildungsbetriebe gilt, kann flächendeckend einen Mindeststandard in der Ausbildungsqualität gewährleisten, erläutert Malcherek Malcherek.
Eine Studie des BIBB hat ergeben, dass die Aussetzung der Ausbilder-Eignungsverordnung negative Auswirkungen auf die Qualität der Ausbildung hat und sich viele Betriebe in der AEVO einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Mindestqualifikation des Ausbildungspersonals sowie der Qualität der beruflichen Ausbildung sehen.
Die Untersuchungsergebnisse der Studie basieren auf zwei Erhebungen: eine bundesweite repräsentative Befragung unter rund 15.000 Betrieben sowie eine Befragung der Handwerks- und Industrie- und Handelskammern.
Zu den Ausbildungsabbrüchen heißt es in einer Mitteilung des BIBB: Qualitative Auswirkungen der Aussetzung der AEVO lassen sich vor allem hinsichtlich des Ausbildungserfolgs feststellen. So zeigen die Ergebnisse der Betriebsbefragung, dass Ausbildungsabbrüche - unabhängig von der Betriebsgröße und dem Wirtschaftszweig - häufiger in den Betrieben auftreten, die über kein nach AEVO qualifiziertes Personal verfügen und die selbst angegeben hatten, dass ihnen die Aussetzung der AEVO den Einstieg in die Ausbildung erleichtert habe. Diese Betriebe klagen auch häufiger über Schwierigkeiten und schlechtere Noten ihrer Auszubildenden in den Prüfungen.
Autor: nnzDie Qualität der Ausbildung leidet, seitdem die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) im Jahr 2003 ausgesetzt wurde. Das Plus an Ausbildungsbetrieben und -plätzen in der Wirtschaft fällt so gering aus, dass das Ziel dieser Regelung, nämlich deutlich mehr Ausbildungsplätze zu gewinnen, in keiner Weise erfüllt wurde, so die Reaktion des Geschäftsführers der Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammern, Thomas Malcherek, auf die aktuelle Veröffentlichung des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BIBB) zu den Auswirkungen der ausgesetzten AEVO.
2003 war die Ausbilder-Eignungsverordnung von der damaligen Bundesregierung für fünf Jahre befristet ausgesetzt worden, um mehr Betrieben die Möglichkeit zu geben, Ausbildungsplätze anzubieten.
Die Befristung läuft in diesem Jahr aus. Die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammern fordert daher die Wiedereinführung der Ausbilder-Eignungsverordnung. Wenn wir als Wirtschaft leistungsfähige Lehrlinge und Fachkräfte fordern, dann müssen wir auch für eine leistungsfähige Ausbildung Sorge tragen. In der Meisterausbildung ist seit jeher die Ausbildereignung ein wesentlicher Bestandteil der Prüfungen. Daran hat auch die AEVO-Aussetzung nichts geändert. Diese Qualifizierung im Bereich der Ausbildung trägt auch dazu bei, dass im meistergeführten Handwerk relativ wenige Ausbildungsabbrüche zu registrieren sind. Aber nur eine Ausbilder-Eignungsverordnung, die für alle Ausbildungsbetriebe gilt, kann flächendeckend einen Mindeststandard in der Ausbildungsqualität gewährleisten, erläutert Malcherek Malcherek.
Eine Studie des BIBB hat ergeben, dass die Aussetzung der Ausbilder-Eignungsverordnung negative Auswirkungen auf die Qualität der Ausbildung hat und sich viele Betriebe in der AEVO einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Mindestqualifikation des Ausbildungspersonals sowie der Qualität der beruflichen Ausbildung sehen.
Die Untersuchungsergebnisse der Studie basieren auf zwei Erhebungen: eine bundesweite repräsentative Befragung unter rund 15.000 Betrieben sowie eine Befragung der Handwerks- und Industrie- und Handelskammern.
Zu den Ausbildungsabbrüchen heißt es in einer Mitteilung des BIBB: Qualitative Auswirkungen der Aussetzung der AEVO lassen sich vor allem hinsichtlich des Ausbildungserfolgs feststellen. So zeigen die Ergebnisse der Betriebsbefragung, dass Ausbildungsabbrüche - unabhängig von der Betriebsgröße und dem Wirtschaftszweig - häufiger in den Betrieben auftreten, die über kein nach AEVO qualifiziertes Personal verfügen und die selbst angegeben hatten, dass ihnen die Aussetzung der AEVO den Einstieg in die Ausbildung erleichtert habe. Diese Betriebe klagen auch häufiger über Schwierigkeiten und schlechtere Noten ihrer Auszubildenden in den Prüfungen.
