Noch nichts beschlossen
Mittwoch, 23. Januar 2008, 09:26 Uhr
Wie bereits bekannt wurde, ist eine Gesetzesänderung geplant, die eine Verlängerung der Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld I für ältere Arbeitslose, die mindestens 50 Jahre alt sind, beinhaltet. Beschlossen ist jedoch noch nichts, sagt die Nordhäuser Arbeitsagentur...
Es ist vorgesehen, die Ansprüche, je nach Alter, auf bis zu 24 Monate zu erhöhen. Nach dem derzeitigen Stand ist mit einer abschließenden Entscheidung des Gesetzgebers erst ab Mitte Februar 2008 zu rechnen. Deshalb ist die konkrete Ausgestaltung der Neuregelung noch nicht bekannt.
Bis zur Verabschiedung darf und kann die Agentur für Arbeit in Nordhausen über Arbeitslosengeldansprüche natürlich nur nach den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen entscheiden. An diesem Vorgehen wird sich bis zur Verabschiedung des Gesetzes nichts ändern.
Wenn das Gesetz in der jetzt geplanten Form in Kraft treten sollte, kann es in Fällen, in denen der Arbeitslose vor dem 01.01.2008 das 50. Lebensjahr vollendet und nach dem 31.12.2007 noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld I hat, zur Verlängerung der bisher zuerkannten Höchstanspruchsdauer kommen.
Sobald das Gesetz in Kraft tritt, wird die Arbeitsagentur selbst alle Ansprüche in Frage kommender Leistungsempfänger überprüfen und erforderliche Änderungen automatisch veranlassen. Gesonderte Anträge sind deshalb nicht erforderlich. Damit keine Nachteile entstehen, rät die Agentur, sich wie bisher den Eingliederungsbemühungen zur Verfügung zu stellen und auch weiterhin alle leistungserheblichen Änderungen bekannt zu geben.
Personen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld in Kürze erschöpft ist, wird um Nachteile zu vermeiden empfohlen, trotzdem rechtzeitig einen Antrag beim zuständigen Träger der Grundsicherung, in diesem Fall bei den ARGEN im Landkreis Nordhausen und im Kyffhäuserkreis zu stellen.
Autor: nnzEs ist vorgesehen, die Ansprüche, je nach Alter, auf bis zu 24 Monate zu erhöhen. Nach dem derzeitigen Stand ist mit einer abschließenden Entscheidung des Gesetzgebers erst ab Mitte Februar 2008 zu rechnen. Deshalb ist die konkrete Ausgestaltung der Neuregelung noch nicht bekannt.
Bis zur Verabschiedung darf und kann die Agentur für Arbeit in Nordhausen über Arbeitslosengeldansprüche natürlich nur nach den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen entscheiden. An diesem Vorgehen wird sich bis zur Verabschiedung des Gesetzes nichts ändern.
Wenn das Gesetz in der jetzt geplanten Form in Kraft treten sollte, kann es in Fällen, in denen der Arbeitslose vor dem 01.01.2008 das 50. Lebensjahr vollendet und nach dem 31.12.2007 noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld I hat, zur Verlängerung der bisher zuerkannten Höchstanspruchsdauer kommen.
Sobald das Gesetz in Kraft tritt, wird die Arbeitsagentur selbst alle Ansprüche in Frage kommender Leistungsempfänger überprüfen und erforderliche Änderungen automatisch veranlassen. Gesonderte Anträge sind deshalb nicht erforderlich. Damit keine Nachteile entstehen, rät die Agentur, sich wie bisher den Eingliederungsbemühungen zur Verfügung zu stellen und auch weiterhin alle leistungserheblichen Änderungen bekannt zu geben.
Personen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld in Kürze erschöpft ist, wird um Nachteile zu vermeiden empfohlen, trotzdem rechtzeitig einen Antrag beim zuständigen Träger der Grundsicherung, in diesem Fall bei den ARGEN im Landkreis Nordhausen und im Kyffhäuserkreis zu stellen.
