Hat man Angst vor den eigenen Wählern?
Freitag, 01. Februar 2008, 15:24 Uhr
Zur gestrigen Stadtratssitzung der Stadt Sondershausen im Carl-Schroeder-Saal eine Lesermeinung von Rainer Scheerschmidt, Vorsitzender des Ortsverband Sondershausen des VIBT...
Am 31.01.2008 fand die 25. Stadtratssitzung des Stadtrat von Sondershausen statt. Als Besucher der Veranstaltung kann man sich nur die Frage stellen:
Hat man Angst vor den eigenen Wählern? In der Stadtratsitzung war ein Antrag zu behandeln, welcher in jeder Stadtratsitzung eine Fragestunde der Bürger beinhaltete. Es ist kurios mit welchen Begründungen dieser Antrag mit Stimmenmehrheit der etablierten Parteien abgelehnt wurde.
Fadenscheinige Begründungen, wie das Verweisen auf Einwohnerversammlungen, Aufsuchen von Fraktionen, Ansprechen einzelner Mitglieder des Stadtrates usw. mussten zur Ablehnung herhalten.
Aber alles gipfelte in der Stellungnahme des Fraktionsvorsitzenden der CDU, Hartmut Thiele, der eine Bürgerfragestunde in der Stadtratssitzung, mit Unterstützung seiner Fraktion ablehnte. In seinen Ausführungen brachte er zum Ausdruck, dass es unmöglich ist, vor jeder Stadtratsitzung eine Bürgerfragestunde durchzuführen, da die Themen der Stadtratssitzung bereits umfangreich genug seien.
Es gebe auch genügend Möglichkeiten sich in den Sprechstunden an den Bürgermeister oder die erste Beigeordnete zu wenden. Der Stadtrat sei verpflichtet eine gute Arbeit abzuliefern und seine Zeit nicht für Fragen der Bürger zu verplempern. Welch eine Einstellung! Es drängt sich unweigerlich die Frage auf: Rechnet diese Fraktion Ihr Einkommen im Verhältnis Aufwandsentschädigung zu verbrachter Zeit im Stadtrat.
Es bleibt zu hoffen, dass es nicht so ist. Der Stadtrat wurde von den Bürgern gewählt, um deren Interessen zu vertreten und nicht dafür, dass man im Stadtrat sitzt und alle Anregungen der Bürger ignoriert.
Es gibt keine Vorschrift, auch nicht in der Kommunalordnung des Landes Thüringen, die es verbietet eine Bürgersprechstunde durchzuführen.
Die Stadtratsitzung ist die Vertretung der Bürger und nicht eine Interessenvertretung der Stadtverwaltung.
Der § 22 (3) der Thüringer Kommunalordnung sagt dazu:
…….. Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse. Über den Vollzug der Beschlüsse hat der Bürgermeister dem Stadtrat und den Ausschüssen regelmäßig zu berichten.
Der § 24 fordert:
Die Gemeinderatsmitglieder( Stadtratsmitglieder) üben ihr Ehrenamt nach dem Gesetz und ihrer freien, dem Gemeinwohl verpflichtenden Überzeugung aus. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.
Warum also ist eine Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates nicht möglich? Dafür gibt es nur eine Antwort, die etablierten Fraktionen allen voran die CDU- Fraktion, möchte es nicht! Man möchte sich mit den Problemen der Bürger nicht in Anwesenheit der Bürger auseinandersetzen.
Wenn die Bürger dort ihre Meinung oder Anfragen nicht los werden, wo sollen sie dieses dann können?
Was für andere Städte gar kein Problem ist, denn dort sind Bürgerfragestunden vor jeder Stadtratssitzung in der Geschäftsordnung bzw. Hauptsatzung vorgesehen ( z.B. Erfurt) ist es für den Stadtrat von Sondershausen ein ganz besonderes Problem. Vielleicht sollten die Sondershäuser Stadträte mal nach Nordhausen sehen...
Hat man Angst vor den Fragen der Bürger oder braucht man deren Wohlwollen bzw. Stimme erst wieder zur nächsten Kommunalwahl? Anders kann man sich das Verhalten nicht erklären. Die Kommunalwahl 2009 wirft ihre Schatten voraus. Hoffentlich erinnern sich dann die Bürger an die zurzeit gezeigte Arroganz ihrer gewählten Vertreter.
Im Wahlkampf ist man für jede Bürgerin und jeden Bürger mit dem man sich unterhalten kann dankbar, um hinterher nach der Wahl wieder die Meinung der Wähler zu ignorieren.
Rainer Scheerschmidt, Vorsitzender des Ortsverbandes Sondershausen des VIBT
Am 31.01.2008 fand die 25. Stadtratssitzung des Stadtrat von Sondershausen statt. Als Besucher der Veranstaltung kann man sich nur die Frage stellen:
Hat man Angst vor den eigenen Wählern? In der Stadtratsitzung war ein Antrag zu behandeln, welcher in jeder Stadtratsitzung eine Fragestunde der Bürger beinhaltete. Es ist kurios mit welchen Begründungen dieser Antrag mit Stimmenmehrheit der etablierten Parteien abgelehnt wurde.
Fadenscheinige Begründungen, wie das Verweisen auf Einwohnerversammlungen, Aufsuchen von Fraktionen, Ansprechen einzelner Mitglieder des Stadtrates usw. mussten zur Ablehnung herhalten.
Aber alles gipfelte in der Stellungnahme des Fraktionsvorsitzenden der CDU, Hartmut Thiele, der eine Bürgerfragestunde in der Stadtratssitzung, mit Unterstützung seiner Fraktion ablehnte. In seinen Ausführungen brachte er zum Ausdruck, dass es unmöglich ist, vor jeder Stadtratsitzung eine Bürgerfragestunde durchzuführen, da die Themen der Stadtratssitzung bereits umfangreich genug seien.
Es gebe auch genügend Möglichkeiten sich in den Sprechstunden an den Bürgermeister oder die erste Beigeordnete zu wenden. Der Stadtrat sei verpflichtet eine gute Arbeit abzuliefern und seine Zeit nicht für Fragen der Bürger zu verplempern. Welch eine Einstellung! Es drängt sich unweigerlich die Frage auf: Rechnet diese Fraktion Ihr Einkommen im Verhältnis Aufwandsentschädigung zu verbrachter Zeit im Stadtrat.
Es bleibt zu hoffen, dass es nicht so ist. Der Stadtrat wurde von den Bürgern gewählt, um deren Interessen zu vertreten und nicht dafür, dass man im Stadtrat sitzt und alle Anregungen der Bürger ignoriert.
Es gibt keine Vorschrift, auch nicht in der Kommunalordnung des Landes Thüringen, die es verbietet eine Bürgersprechstunde durchzuführen.
Die Stadtratsitzung ist die Vertretung der Bürger und nicht eine Interessenvertretung der Stadtverwaltung.
Der § 22 (3) der Thüringer Kommunalordnung sagt dazu:
…….. Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse. Über den Vollzug der Beschlüsse hat der Bürgermeister dem Stadtrat und den Ausschüssen regelmäßig zu berichten.
Der § 24 fordert:
Die Gemeinderatsmitglieder( Stadtratsmitglieder) üben ihr Ehrenamt nach dem Gesetz und ihrer freien, dem Gemeinwohl verpflichtenden Überzeugung aus. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.
Warum also ist eine Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates nicht möglich? Dafür gibt es nur eine Antwort, die etablierten Fraktionen allen voran die CDU- Fraktion, möchte es nicht! Man möchte sich mit den Problemen der Bürger nicht in Anwesenheit der Bürger auseinandersetzen.
Wenn die Bürger dort ihre Meinung oder Anfragen nicht los werden, wo sollen sie dieses dann können?
Was für andere Städte gar kein Problem ist, denn dort sind Bürgerfragestunden vor jeder Stadtratssitzung in der Geschäftsordnung bzw. Hauptsatzung vorgesehen ( z.B. Erfurt) ist es für den Stadtrat von Sondershausen ein ganz besonderes Problem. Vielleicht sollten die Sondershäuser Stadträte mal nach Nordhausen sehen...
Hat man Angst vor den Fragen der Bürger oder braucht man deren Wohlwollen bzw. Stimme erst wieder zur nächsten Kommunalwahl? Anders kann man sich das Verhalten nicht erklären. Die Kommunalwahl 2009 wirft ihre Schatten voraus. Hoffentlich erinnern sich dann die Bürger an die zurzeit gezeigte Arroganz ihrer gewählten Vertreter.
Im Wahlkampf ist man für jede Bürgerin und jeden Bürger mit dem man sich unterhalten kann dankbar, um hinterher nach der Wahl wieder die Meinung der Wähler zu ignorieren.
Rainer Scheerschmidt, Vorsitzender des Ortsverbandes Sondershausen des VIBT
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Autor: khhDie im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
