Ersatzvornahmen mit hohen Kosten
Mittwoch, 13. Februar 2008, 17:41 Uhr
Ersatzvornahmen sind ein Mittel zur Vollstreckung gerichtlicher oder behördlicher Anordnungen. Warum und wofür sie im Kyffhäuserkreis u.a. vorgenommen werden, erfahren Sie hier...
Aktenordner Ersatzvornahme (Foto: Karl-Heinz Herrmann)
Sicher ist vielen Leuten schon aufgefallen, dass es in manchen Ortschaften oft Gebäude gibt, die in einem bedauernswerten Zustand sind und sich oft dabei gefragt, ja warum tun die Behörden da nichts. Dass das nicht so einfach ist, erläuterte Bauamtsleiter Sören Hauskeller vom Landratsamt Kyffhäuserkreis, und sein Stellvertreter Eckbert Strien, in einem Pressegespräch. Und zur Demonstration verwies er auf einen Aktenordner von einem noch harmlosen Fall. Worum geht es bei solchen Ersatzvornahmen eigentlich?
Solche Schandflecken im Ortsbild lassen sich leider schwer entfernen. Denn für das Aussehen der Gebäude ist nur der Eigentümer verantwortlich. Da können sich in den überwiegenden Fällen die Behörden strecken, wie sie wollen. Wenn dann noch Eigentumsfragen ungeklärt sind, und/oder hohe Kredite noch auf den Gebäuden liegen, geht oft nichts mehr. Erst wenn die Gebäude so verkommen sind, dass sie öffentliche Verkehrsflächen oder angrenzenden Grundstücke gefährden, können die Behörden einschreiten.
Aber auch da gibt’s es erst jede Menge juristischer Hürden, die überwunden werden müssen. Da müssen erst Mahnungen mit Fristsetzungen erfolgen und bei deren Nichteinhaltung Zwangsgelder erhoben werden bis hin zu Gerichtsbeschlüssen. Erst wenn das alles sauber juristisch geklärt ist, so Hauskeller, kann ein Abriss unternehmen beauftragt werden, den Abriss durchzuführen. Und da gibt es eine Menge Klärungsbedarf, ehe so ein Ersatzvornahme realisiert werden kann. Da sind Umweltfragen, Sperrungen und Entsorgungen vorzunehmen. Und auch er bekomme vom eigenen Landratsamt keine Rabatte für solche Aufgaben.
Da solche Abrissarbeiten auch bezahlt werden müssen, bleiben die Kosten dann doch häufig an den Behörden, sprich dem Steuerzahler kleben. Das es da nicht nur um paar Peanuts geht zeigen die Zahlen, die Hauskeller vorlegte. So wurden in der Zeit von 1996 bis 2007 in Summe 39 Maßnahmen im Kyffhäuserkreis durchgesetzt. Bei diesen Maßnahmen entstanden Kosten in Höhe von 210.156,29 Euro denen nur Einnahmen in Höhe von 57.703,23 Euro entgegen stehen. Damit muss im Prinzip der Steuerzahler den Fehlbetrag von 152.453,06 Euro übernehmen. Wie Sören Hauskeller betonte, gäbe es im Kyffhäuserkreis keine speziellen Regionen in der sich solche Maßnahmen häufen würden. Schwerpunkte sind allerdings Wohnhäuser und Scheunen, weniger Fabrikgebäude.
Durch die demografische Entwicklung (Bevölkerungsrückgang) erhöht sich allerdings gerade bei verlassenen Wohnhäusern die Zahl der Maßnahmen. Für 2008 kommen auf den Kreis schon wieder 13 Maßnahmen zu. Allein 2 Maßnahmen, die demnächst anlaufen werden (Knopffabrik in Bad Frankenhausen und eine Scheune in Großenehrich Ortsteil Westerengel) werden Kosten in Höhe von ca. 21.000 Euro zu kommen. Das sind immerhin schon Zweidrittel der für Ersatzvornahmen eigentlich im Haushalt des Kreises reservierten Mittel sind. Das schlimme dabei ist, dass die Schandflecke meist nicht mal verschwinden. Es muss nur soweit abgerissen werden, damit keine Gefährdung mehr vorliegt. Der Schutt bleibt dabei liegen, wie es im falle der alten Knopffabrik auch sein wird. Die Beseitigung muss dann wieder der Eigentümer aufkommen, wenn er denn kann.
So kommt es nun auch, dass der Schandfleck alter Backwarenbetrieb in der Frankenhäuserstraße von Sondershausen nicht von Ersatzvornahmen erfasst werden wird! Der öffentliche Verkehrsraum und die angrenzenden Gebäude seien nicht gefährdet. Das spielende Kinder und Jugendliche in dem Gebäude in Lebensgefahr sind, spielt da keine Rolle, denn sie bringen sich ja selbst in Gefahr, wenn sich das ungesicherte Gebäude betreten. Bleibt nur zu hoffen, dass nicht erst etwas passieren muss, bis die Behörden dann doch mal reagieren. Schon recht sarkastisch meinte Sören Hauskeller, dass es für solche Fälle tatsächlich keine schlüssige Gesetzeslage gibt, da die GmbH insolvent ist.
Aber auch in einem anderen Fall in Sondershausen wird es keine schnelle Lösung geben. Es geht um den Fall der Schafhaltung im Erholungsgebiet Bebra und den auf dem Grundstück begangenen Baurechtsvergehen, so die Homepage der Bürgerinitiative Bebratal (www.bebratal.de). Zwar ist erst wieder ein Schreiben mit einem Zwangsgeld raus, trotzdem rechnet Sören Hauskeller erst mit einer Klärung in 2009. Bis dahin werden noch etliche juristische Runden zu drehen sein.
Autor: khh
Aktenordner Ersatzvornahme (Foto: Karl-Heinz Herrmann)
Sicher ist vielen Leuten schon aufgefallen, dass es in manchen Ortschaften oft Gebäude gibt, die in einem bedauernswerten Zustand sind und sich oft dabei gefragt, ja warum tun die Behörden da nichts. Dass das nicht so einfach ist, erläuterte Bauamtsleiter Sören Hauskeller vom Landratsamt Kyffhäuserkreis, und sein Stellvertreter Eckbert Strien, in einem Pressegespräch. Und zur Demonstration verwies er auf einen Aktenordner von einem noch harmlosen Fall. Worum geht es bei solchen Ersatzvornahmen eigentlich?Solche Schandflecken im Ortsbild lassen sich leider schwer entfernen. Denn für das Aussehen der Gebäude ist nur der Eigentümer verantwortlich. Da können sich in den überwiegenden Fällen die Behörden strecken, wie sie wollen. Wenn dann noch Eigentumsfragen ungeklärt sind, und/oder hohe Kredite noch auf den Gebäuden liegen, geht oft nichts mehr. Erst wenn die Gebäude so verkommen sind, dass sie öffentliche Verkehrsflächen oder angrenzenden Grundstücke gefährden, können die Behörden einschreiten.
Aber auch da gibt’s es erst jede Menge juristischer Hürden, die überwunden werden müssen. Da müssen erst Mahnungen mit Fristsetzungen erfolgen und bei deren Nichteinhaltung Zwangsgelder erhoben werden bis hin zu Gerichtsbeschlüssen. Erst wenn das alles sauber juristisch geklärt ist, so Hauskeller, kann ein Abriss unternehmen beauftragt werden, den Abriss durchzuführen. Und da gibt es eine Menge Klärungsbedarf, ehe so ein Ersatzvornahme realisiert werden kann. Da sind Umweltfragen, Sperrungen und Entsorgungen vorzunehmen. Und auch er bekomme vom eigenen Landratsamt keine Rabatte für solche Aufgaben.
Da solche Abrissarbeiten auch bezahlt werden müssen, bleiben die Kosten dann doch häufig an den Behörden, sprich dem Steuerzahler kleben. Das es da nicht nur um paar Peanuts geht zeigen die Zahlen, die Hauskeller vorlegte. So wurden in der Zeit von 1996 bis 2007 in Summe 39 Maßnahmen im Kyffhäuserkreis durchgesetzt. Bei diesen Maßnahmen entstanden Kosten in Höhe von 210.156,29 Euro denen nur Einnahmen in Höhe von 57.703,23 Euro entgegen stehen. Damit muss im Prinzip der Steuerzahler den Fehlbetrag von 152.453,06 Euro übernehmen. Wie Sören Hauskeller betonte, gäbe es im Kyffhäuserkreis keine speziellen Regionen in der sich solche Maßnahmen häufen würden. Schwerpunkte sind allerdings Wohnhäuser und Scheunen, weniger Fabrikgebäude.
Durch die demografische Entwicklung (Bevölkerungsrückgang) erhöht sich allerdings gerade bei verlassenen Wohnhäusern die Zahl der Maßnahmen. Für 2008 kommen auf den Kreis schon wieder 13 Maßnahmen zu. Allein 2 Maßnahmen, die demnächst anlaufen werden (Knopffabrik in Bad Frankenhausen und eine Scheune in Großenehrich Ortsteil Westerengel) werden Kosten in Höhe von ca. 21.000 Euro zu kommen. Das sind immerhin schon Zweidrittel der für Ersatzvornahmen eigentlich im Haushalt des Kreises reservierten Mittel sind. Das schlimme dabei ist, dass die Schandflecke meist nicht mal verschwinden. Es muss nur soweit abgerissen werden, damit keine Gefährdung mehr vorliegt. Der Schutt bleibt dabei liegen, wie es im falle der alten Knopffabrik auch sein wird. Die Beseitigung muss dann wieder der Eigentümer aufkommen, wenn er denn kann.
So kommt es nun auch, dass der Schandfleck alter Backwarenbetrieb in der Frankenhäuserstraße von Sondershausen nicht von Ersatzvornahmen erfasst werden wird! Der öffentliche Verkehrsraum und die angrenzenden Gebäude seien nicht gefährdet. Das spielende Kinder und Jugendliche in dem Gebäude in Lebensgefahr sind, spielt da keine Rolle, denn sie bringen sich ja selbst in Gefahr, wenn sich das ungesicherte Gebäude betreten. Bleibt nur zu hoffen, dass nicht erst etwas passieren muss, bis die Behörden dann doch mal reagieren. Schon recht sarkastisch meinte Sören Hauskeller, dass es für solche Fälle tatsächlich keine schlüssige Gesetzeslage gibt, da die GmbH insolvent ist.
Aber auch in einem anderen Fall in Sondershausen wird es keine schnelle Lösung geben. Es geht um den Fall der Schafhaltung im Erholungsgebiet Bebra und den auf dem Grundstück begangenen Baurechtsvergehen, so die Homepage der Bürgerinitiative Bebratal (www.bebratal.de). Zwar ist erst wieder ein Schreiben mit einem Zwangsgeld raus, trotzdem rechnet Sören Hauskeller erst mit einer Klärung in 2009. Bis dahin werden noch etliche juristische Runden zu drehen sein.
