Jugendschöffen gesucht
Montag, 18. Februar 2008, 15:52 Uhr
Für die neue Amtszeit der Jugendschöffen ab 2009 werden noch Kandidaten gesucht. Welche Kriterien man erfüllen muss und wo man sich bewerben kann, erfahren Sie hier.
Am 01. Januar 2009 beginnt eine neue Amtszeit für Jugendschöffen. Dem Jugendhilfeausschuss obliegt dabei die Aufgabe, Frauen und Männer, die für solche ehrenamtliche Tätigkeit bereit und geeignet sind, in einer Vorschlagsliste zu erfassen und dem zuständigen Amtsgericht für eine Wahl vorzuschlagen.
Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt, es kann nur von Deutschen versehen werden. Jede Person, aber auch Vereinigungen jeder Art, kann Personen, welche die Voraussetzungen erfüllen, für die Aufnahme in die Vorschlagsliste vorschlagen. Es ist auch möglich, sich selbst zu benennen und sich für die Aufnahme in die Vorschlagsliste beim Jugendamt zu melden. Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Zur Vorbereitung der Aufstellung der Vorschlagsliste durch den Jugendhilfeausschuss werden interessierte Personen gebeten, sich für ein solches fünfjähriges Ehrenamt zur Verfügung zu stellen und ihre Bereitschaft in der Verwaltung des Jugendamtes zu erklären.
Weitere Informationen sind bei Herrn Volker Noa unter Tel. 03632/ 741627 oder im Internet unter www.kyffhaeuser.de erhältlich. Die Bewerbung muss schriftlich unter Verwendung der telefonisch anzufordernden Formulare erfolgen.
Autor: khhAm 01. Januar 2009 beginnt eine neue Amtszeit für Jugendschöffen. Dem Jugendhilfeausschuss obliegt dabei die Aufgabe, Frauen und Männer, die für solche ehrenamtliche Tätigkeit bereit und geeignet sind, in einer Vorschlagsliste zu erfassen und dem zuständigen Amtsgericht für eine Wahl vorzuschlagen.
Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt, es kann nur von Deutschen versehen werden. Jede Person, aber auch Vereinigungen jeder Art, kann Personen, welche die Voraussetzungen erfüllen, für die Aufnahme in die Vorschlagsliste vorschlagen. Es ist auch möglich, sich selbst zu benennen und sich für die Aufnahme in die Vorschlagsliste beim Jugendamt zu melden. Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Zur Vorbereitung der Aufstellung der Vorschlagsliste durch den Jugendhilfeausschuss werden interessierte Personen gebeten, sich für ein solches fünfjähriges Ehrenamt zur Verfügung zu stellen und ihre Bereitschaft in der Verwaltung des Jugendamtes zu erklären.
Weitere Informationen sind bei Herrn Volker Noa unter Tel. 03632/ 741627 oder im Internet unter www.kyffhaeuser.de erhältlich. Die Bewerbung muss schriftlich unter Verwendung der telefonisch anzufordernden Formulare erfolgen.
