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Richter Kropp: „Gut gemacht, mein Sohn“

Montag, 17. März 2008, 07:46 Uhr
Die Sondershäuser Osterfeuer sind landesweit bekannt, jedoch ist ihr Ruf nicht immer der Beste. Zahlreiche Schlägereien und sogar ein Todesfall in den vergangenen Jahren werfen einen Schatten auf das ansonsten friedliche Zusammensein...


So gab es am 7. April des vergangenen Jahres auch einen Vorfall bei dem Jechaer Osterfeuer. Ein junger Mann hatte ein Pärchen im Streit gesehen und zu der Frau einen lockeren Spruch gemacht. Sie solle doch lieber mit ihm kommen, wenn es in ihrer Beziehung krisele. Das erboste den Ehemann, der 39jährige Aldabert G. (Name geändert) fühlte sich persönlich betroffen und stellte den Störer zur Rede.

Schnell artete das Ganze mit einem gegenseitigen Schubsen aus. Schließlich prügelte G. den jungen Mann zu Boden. Als dieser noch lag, kam sein 17jähriger Sohn dazu und trat den verletzten Störer mit voller Wucht gegen den Kopf. Als Vater und Sohn den Tatort verließen, streichelte Adalbert seinem Sohn liebevoll über das Haupt und sagte: “Das hast Du gut gemacht, mein Sohn.“ Das Opfer erlitt zum Glück nur leichte Verletzungen und war nur kurze Zeit krankgeschrieben.

Vor dem Amtsgericht Sondershausen mussten Vater und Sohn sich jetzt wegen gefährlicher Körnverletzung verantworten. Beide bagatellisierten das Geschehen, der Vater habe das Opfer nur zu Boden geschubst, aber nicht geschlagen, der Sohn sei gar nicht dabei gewesen. Ihr Pech war, dass zahlreiche neutrale Personen dabei waren, die den Geschehensablauf genau beobachtet hatten und die Angeklagten massiv belasteten.

Adalbert G. wurde schließlich wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.800 Euro verurteilt, der jugendliche Sohn zu einem Dauerarrest von 4 Wochen. Dieser war 3 Tage vor der Tat erst vom Amtsgericht Sondershausen zu Arbeitsstunden verurteilt worden, der Vorwurf damals: gefährliche Körperverletzung. Zudem ist gegen ihn ein weiteres Verfahren anhängig.

„Jugendliche Schläger sollen gleich am Anfang die Härte des Gesetzes erfahren“, begründete Jugendrichter Christian Kropp seine Entscheidung. Bereits im Januar hatte der streitbare Richter einen jungen Mann wegen der gleichen Tat zu einem Dauerarrest verurteilt. Der Sohn hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, der Vater hat es akzeptiert.
Autor: nnz

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