kyffhaeuser-nachrichten.de

Antrag auf Ehrenamtsförderung

Mittwoch, 19. März 2008, 07:01 Uhr
Die Thüringer Ehrenamtsstiftung wird voraussichtlich auch in diesem Jahr wieder Gelder für Ehrenamtsförderung zur Verfügung stellen. Deshalb ist auch jetzt noch ein Antrag auf Ehrenamtsförderung möglich. Wie es geht erfahren Sie hier...

Die Thüringer Ehrenamtsstiftung wird voraussichtlich auch in diesem Jahr wieder Gelder für Ehrenamtsförderung zur Verfügung stellen.

Laut den gültigen Vergabegrundsätzen der Stiftung können formlose Anträge an das Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8, 99706 Sondershausen zu Händen Frau Schulz (Tel. 03632/ 741-201), gestellt werden.

Abgabetermin der Anträge ist der 30.04.2008 für eine Förderung im laufenden Jahr.

Die Vergabegrundsätze für eine Förderung beinhalten folgende Grundsätze:

- Maßnahmen, die dazu dienen, Menschen beim Ehrenamt zu unterstützen und zu fördern
- Durchführung von Veranstaltungen, auf denen Personen oder Personengruppen öffentlich
ausgezeichnet werden
- Würdigung ehrenamtlich Tätiger durch Ehrungen und Preise
- Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit
- Aus-, Fort- und Weiterbildung, die der ehrenamtlichen Tätigkeit von Nutzen sein können
- Förderung und Betreuung von Vernetzungsprojekten
- Förderung von Modellprojekten

Bei der Vergabe aus Mitteln der Thüringer Ehrenamtsstiftung sind Initiativen in der Nachbarschaftshilfe besonders zu würdigen und zu fördern.
Auch eine noch so kleine Hilfe kann das Miteinander menschlicher gestalten und verdient die Beachtung aller.

Antragsteller können Vereine, Verbände, Kirchen, anerkannte Religionsgemeinschaften, Stiftungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Initiativgruppen sein.

Autor: khh

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2026 kyffhaeuser-nachrichten.de