Richter Kropp: Gewerbe ohne Anmeldung
Montag, 14. April 2008, 07:19 Uhr
Der Volksmund nennt es das älteste Gewerbe der Welt, allgemein spricht man von Prostitution. So etwas gibt es auch im ländlichen Kyffhäuserkreis, auch in der Kreisstadt Sondershausen. Jetzt musste sich Richter Christian Kropp damit befassen....
Paragraph 120 des Ordnungswidrigkeitengesetzes sieht hierfür eine Geldbuße vor, wenn das Gewerbe ohne Erlaubnis ausgeübt wird. Dies richtet sich nach der Größe der Städte. Da jedoch keine Stadt im Kyffhäuserkreis mehr als 30.000 Einwohner hat, gibt es hierfür in diesem Kreis generell keine Erlaubnis.
Aufmerksam wurden die Ermittlungsbehörden in der Kreisstadt durch Zeitungsannoncen darauf, dass eine sogenanntes Massagestudio tatsächlich ein Prostitutionsbetrieb war. Dort wurden gut betuchten Männern erotische Ganzkörpermassagen angeboten. Jedenfalls ergab eine Anfrage bei dem Verband der Physiotherapeuten, dass Tantra-Massagen nicht zum normalen Angebot des Verbandes gehören. Eine Durchsuchung vor Ort brachte auch bei Jenny und Vicky Utensilien zur Durchführung des Geschlechtsverkehrs zu Tage, welche üblicherweise bei Massagen nicht verwandt werden.
Gegen beide – unter bürgerlichem Namen – wurde ein Bußgeldverfahren wegen ungenehmigter Ausübung der Prostitution eingeleitet, Höhe des Bußgeldes zwischen 200 Euro bzw. 300 Euro. Dagegen gab es Einspruch und eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Sondershausen, das für den schlüpfrigen Fall zuständig war. Beide Damen des horizontalen Gewerbes brachten vor, von dieser Regelung im Gesetz nichts gewusst zu haben. Sie seien nur in dem besagten Studio angestellt und nur für Massagen zuständig gewesen. Die Chefin des Betriebes habe ihnen erklärt, alles habe seine Richtigkeit. Es sei auch nicht ihre Aufgabe gewesen, das Vorliegen einer Erlaubnis zu überprüfen.
Im Ergebnis folgte die zuständige Bußgeldrichterin diesem Vorbringen und sprach beide Massage-Damen frei. Jenny und Vicky hätten als Angestellte nicht die Pflicht zu solchen Erkundigungen gehabt und hätten daher subjektiv nicht schuldhaft gehandelt.
Am Rande des Verfahrens wurde bekannt, dass ein Verfahren wegen Prostitution gegen die Chefin des Massagestudios bestandskräftig wurde. Das Verfahren gegen beide Prostituierte wurde jedenfalls rechtskräftig abgeschlossen.
Autor: nnz/knParagraph 120 des Ordnungswidrigkeitengesetzes sieht hierfür eine Geldbuße vor, wenn das Gewerbe ohne Erlaubnis ausgeübt wird. Dies richtet sich nach der Größe der Städte. Da jedoch keine Stadt im Kyffhäuserkreis mehr als 30.000 Einwohner hat, gibt es hierfür in diesem Kreis generell keine Erlaubnis.
Aufmerksam wurden die Ermittlungsbehörden in der Kreisstadt durch Zeitungsannoncen darauf, dass eine sogenanntes Massagestudio tatsächlich ein Prostitutionsbetrieb war. Dort wurden gut betuchten Männern erotische Ganzkörpermassagen angeboten. Jedenfalls ergab eine Anfrage bei dem Verband der Physiotherapeuten, dass Tantra-Massagen nicht zum normalen Angebot des Verbandes gehören. Eine Durchsuchung vor Ort brachte auch bei Jenny und Vicky Utensilien zur Durchführung des Geschlechtsverkehrs zu Tage, welche üblicherweise bei Massagen nicht verwandt werden.
Gegen beide – unter bürgerlichem Namen – wurde ein Bußgeldverfahren wegen ungenehmigter Ausübung der Prostitution eingeleitet, Höhe des Bußgeldes zwischen 200 Euro bzw. 300 Euro. Dagegen gab es Einspruch und eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Sondershausen, das für den schlüpfrigen Fall zuständig war. Beide Damen des horizontalen Gewerbes brachten vor, von dieser Regelung im Gesetz nichts gewusst zu haben. Sie seien nur in dem besagten Studio angestellt und nur für Massagen zuständig gewesen. Die Chefin des Betriebes habe ihnen erklärt, alles habe seine Richtigkeit. Es sei auch nicht ihre Aufgabe gewesen, das Vorliegen einer Erlaubnis zu überprüfen.
Im Ergebnis folgte die zuständige Bußgeldrichterin diesem Vorbringen und sprach beide Massage-Damen frei. Jenny und Vicky hätten als Angestellte nicht die Pflicht zu solchen Erkundigungen gehabt und hätten daher subjektiv nicht schuldhaft gehandelt.
Am Rande des Verfahrens wurde bekannt, dass ein Verfahren wegen Prostitution gegen die Chefin des Massagestudios bestandskräftig wurde. Das Verfahren gegen beide Prostituierte wurde jedenfalls rechtskräftig abgeschlossen.
