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Politische und finanzielle Inkompetenz

Dienstag, 15. April 2008, 13:14 Uhr
In seinem Leserbrief geht Torsten Blümel aus Artern auf einige Aussagen von Politikern zur Problematik Bürgerbegehren Verwaltungsgemeinschaft Artern ein...

Abstract: Mindestens 420.000 € Schaden jetzt schon nachweisbar, der sich auf 600.000 € erhöhen kann – Krautwurst und Reinboth versagen bei ihren Planungen für VG und nachfolgende Einheitsgemeinde auf ganzer Linie

Politische Fragen sind oft Machtfragen und weniger Kompetenzfragen. Dies zeigt auch die aktuelle Diskussion um den Eintritt Arterns in die VG Mittelzentrum.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, dass Frau Reinboth in einem Gespräch die Antragsteller des Bürgerbegehrens zur Rücknahme selbigen aufgefordert hat. Und das mit Argumenten, die Herr Krautwurst ebenso verwendet hat. Hier gibt es eindeutige Absprachen zwischen Beiden. Der Eintritt Arterns in die VG soll der krönende Abschluss von Frau Reinboths Karriere als VG-Chefin werden, sozusagen geadelt in den Ruhestand.

Nur die Stadt Artern hält sich da nicht komplett an Herrn Krautwurst und die VG-Gemeinden nicht an Frau Reinboth. Die übrigens vor Monaten noch eine Gegnerin war, als Artern eine Zusammenarbeit und ein langsames Zusammenwachsen anbot. Da besteht grundsätzliches Interesse zum plötzlichen Sinneswandel von Frau Reinboth.

Nehmen wir die Fakten:

1.) Artern soll in die VG eintreten – aus welchem Grund wollen das Frau Reinboth und Herr Krautwurst? Damit es später zur Bildung einer Einheitsgemeinde aus einer sich geeinten VG kommt. Aber das wird teuer und ist finanziell kompletter Unsinn. Bei Bildung einer Einheitsgemeinde bekommt Artern je Bürger 100,- € in die Stadtkasse, was einem Schuldenabbau entgegen kommt. Gehen wir von rund 6.000 Bürgern aus, so macht das 600.000 €. Damit könnten also rund 5% der derzeitigen Schulden getilgt werden. Die Bildung von Einheitsgemeinden aus einer VG heraus fördert das Land aber nur mit 30,- €/ EW. (siehe nachfolgendem Auszug aus dem Thüringer Finanzausgleichsgesetz)
Das macht für Artern dann nur noch 180.000 €, die man vom Land bekommt. Der Stadt entsteht durch den Vorschlag von Herrn Krautwurst ein finanzieller Schaden in Höhe von 420.000 €. Ja, das nenne ich finanzielle Inkompetenz eines Mannes, der seltsamerweise jeden Tag mit Finanzen zu tun hat.

2.) Frau Reinboth irrt, wenn sie meint, die Anderen irren sich.
Die VG, wie sie jetzt besteht, kann sich nur mit den Stimmen aller Mitglieder auflösen. Also müssen alle wissen, wo sie hinwollen. Die Frage ist, ob sie das dürfen? Das Land bestimmt abschließend darüber, wo sich welche Gemeinde eingemeinden lassen darf. Und das wird, das wissen alle Gemeinden der VG jetzt schon, am Ende auch Artern sein. Das Land kann es sich nicht leisten, die Stadt als Mittelzentrum sterben zu lassen. Soweit, und das wissen alle, geht beim Land kommunale Selbstverwaltung eben nicht.
Außerdem stellt sich doch ernsthaft die Frage, ob Voigtstedter oder Kalbsriether z.B. zukünftig nach Roßleben aufs Einwohnermeldeamt wollen, oder ob sie da nicht doch eher nach Artern fahren. Das muss man dann nämlich ebenso dem Bürger erklären.

3.) Grundsätzlich besteht die Frage: Wenn die anderen Gemeinden sich nicht nach Artern eingemeinden lassen wollen, warum sollten sie dann dem Weg von Frau Reinboth folgen, Artern in die VG aufzunehmen, um sich dann einer feindlichen Übernahme ausgesetzt zu sehen? Frau Reinboth weiß doch ebenso wie wir, dass man an der Einheitsgemeinde nicht vorbei kommt. Nun soll sie bitte erklären, warum es nur über den Beitritt Arterns in die VG funktionieren soll? Und wenn keine Einheitsgemeinde entstehen soll, warum sie Artern damit 600.000 € entzieht, denn beim Eintritt in eine VG gibt’s überhaupt kein Geld vom Land.
Und was alle Gemeinden wissen: Ist Artern erst Mal in der VG, könnte keine Gemeinde mehr die VG in Richtung Bad Frankenhausen, Roßleben oder Heldrungen verlassen, weil dann alle Gemeinden dafür stimmen müssten. Und warum sollte Artern das tun?




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Auszug Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG)
Vom 20. Dezember 2007

Fundstelle
: GVBl 2007, S. 259

§ 36
Förderung freiwilliger Gemeindezusammenschlüsse
oder Eingliederungen
(1) Gemeinden, die aufgrund freiwilliger Zusammenschlüsse oder Eingliederungen nach den Absätzen 2 und 3 bis zum Ende des Jahres 2009 durch Gesetz gebildet oder vergrößert werden, erhalten nach Inkrafttreten der Gebietsund Bestandsänderung nach Maßgabe des Landeshaushalts allgemeine, steuerkraftunabhängige und nicht zweckgebundene Zuweisungen außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs. …

(2) Gemeinden, die aufgrund freiwilliger Zusammenschlüsse oder Eingliederungen neu gebildet oder vergrößert werden, und nach erfolgter Gebiets- und Bestandsänderung mindestens 5000 Einwohner zählen, können eine Zuweisung von 100 Euro pro Einwohner erhalten. ….

(3) Bildet sich unter dem Dach derselben Verwaltungsgemeinschaft durch Zusammenschluss oder Eingliederung eine neue oder vergrößerte Mitgliedsgemeinde mit mindestens 1000 Einwohnern, so kann diese Gemeinde nach erfolgter Gebiets- und Bestandsänderung eine Zuweisung in Höhe von 30 Euro je Einwohner erhalten.
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Autor: khh

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