Neue Zuständigkeiten
Dienstag, 29. April 2008, 15:09 Uhr
Zur Neuordnung der Zuständigkeiten und Arbeitsverteilungen nach Auflösung der Umweltämter erreichte uns folgende Pressemeldung aus dem Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt...
Ab 1. Mai 2008 gelten neue Zuständigkeiten in der Thüringer Umweltverwaltung. Die zukünftige Aufgabenverteilung ist auf der im Internet veröffentlichten Übersicht unter www.thueringen.de/de/tmlnu/aktuelles zu finden.
Mit der Auflösung der Staatlichen Umweltämter in Gera, Sonderhausen, Suhl und Erfurt gehen deren Aufgaben im Bereich der Genehmigung und Überwachung von dem Immissionsschutz unterliegenden Anlagen auf die Kreise und kreisfreien Städte über. Gleiches gilt für den Lärmschutz. Die Zuständigkeiten im Bereich Naturschutz werden nahezu vollständig bei den Kreisen und kreisfreien Städten konzentriert. Auch der Vollzug des Bodenschutz- und Altlastenrechts wird dorthin verlagert. Angelegenheiten der Abwasserentsorgung und die Kontrolle und Überwachung der Gewässer 2. Ordnung werden ebenfalls kommunalisiert.
Die Unterhaltung der dem Land gehörenden Gewässer wird zukünftig von der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie wahrgenommen. Sämtliche Aufgaben der Vergabe von Fördermitteln im Umweltbereich werden ab 1. Mai 2008 von der Thüringer Aufbaubank ausgeführt. Ausgenommen davon ist die Aufstellung der Förderprogramme.
Auch der Aufgabenkatalog des Landesverwaltungsamts in Weimar wird durch die Behördenstrukturreform verändert. Die Behörde ist zukünftig für die Altlastenfreistellung nach dem Umweltrahmengesetz zuständig. Zudem erhebt sie die Abwasserabgabe von den direkt einleitenden Gewässerbenutzern.
Für Fragen zur neuen Zuständigkeitsverteilung in der Umweltverwaltung steht der Kontaktbriefkasten des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt unter www.thueringen.de/de/tmlnu zur Verfügung.
Autor: nnz/knAb 1. Mai 2008 gelten neue Zuständigkeiten in der Thüringer Umweltverwaltung. Die zukünftige Aufgabenverteilung ist auf der im Internet veröffentlichten Übersicht unter www.thueringen.de/de/tmlnu/aktuelles zu finden.
Mit der Auflösung der Staatlichen Umweltämter in Gera, Sonderhausen, Suhl und Erfurt gehen deren Aufgaben im Bereich der Genehmigung und Überwachung von dem Immissionsschutz unterliegenden Anlagen auf die Kreise und kreisfreien Städte über. Gleiches gilt für den Lärmschutz. Die Zuständigkeiten im Bereich Naturschutz werden nahezu vollständig bei den Kreisen und kreisfreien Städten konzentriert. Auch der Vollzug des Bodenschutz- und Altlastenrechts wird dorthin verlagert. Angelegenheiten der Abwasserentsorgung und die Kontrolle und Überwachung der Gewässer 2. Ordnung werden ebenfalls kommunalisiert.
Die Unterhaltung der dem Land gehörenden Gewässer wird zukünftig von der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie wahrgenommen. Sämtliche Aufgaben der Vergabe von Fördermitteln im Umweltbereich werden ab 1. Mai 2008 von der Thüringer Aufbaubank ausgeführt. Ausgenommen davon ist die Aufstellung der Förderprogramme.
Auch der Aufgabenkatalog des Landesverwaltungsamts in Weimar wird durch die Behördenstrukturreform verändert. Die Behörde ist zukünftig für die Altlastenfreistellung nach dem Umweltrahmengesetz zuständig. Zudem erhebt sie die Abwasserabgabe von den direkt einleitenden Gewässerbenutzern.
Für Fragen zur neuen Zuständigkeitsverteilung in der Umweltverwaltung steht der Kontaktbriefkasten des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt unter www.thueringen.de/de/tmlnu zur Verfügung.
