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Richter Kropp: Ärger zum Krämerfest

Montag, 19. Mai 2008, 10:34 Uhr
Das Krämerfest in Artern ist im ganzen Kyffhäuserkreis bekannt und geschätzt. Da ist was los in der kleinen Stadt im Kyffhäuserreis, aber nicht nur für Festbesucher, auch Diebe treiben dort gelegentlich ihr Unwesen. Und die bekommen es dann mit Amtsrichter Christian Kropp zu tun...


So kam es beim Krämerfest 2007, Anfang Juni letzten Jahres, zu einem Diebstahl zweier Mountainbikes in der Nähe des Marktplatzes. Diese waren mit Kettengliederschlössern gesichert, die jungen Eigentümer auf dem Fest. Als sie zurückkamen, fehlten die Räder, aber auf dem Handy gab es eine SMS. Zwei andere Besucher des Festes hatten die Täter gesehen, wie sie wenige Meter von ihnen entfernt in der Puschkinstraße die etwa 1.000 Euro teuren Räder bewegten. Die Täter wurden auch erkannt.

Moderne Technik machte es so möglich, dass man sich rasch traf. Die Täter stritten jedoch die Tat ab, die Räder wurden vor Ort nicht gefunden. Erst Tage später wurde eines im Fluss gesichtet, vom anderen fehlt jede Spur.

Wegen Diebstahls im besonders schweren Fall erfolgte eine Anklage vor dem Sondershäuser Amtsgericht. Auch hier stritten die beiden 20- und 27jährigen Täter die Tat ab. Sie seien zwar auf dem Krämerfest wie „halb Artern“ gewesen, hätten die Fahrräder aber nicht gestohlen. So kam es entscheidend auf die Aussage der „Tatzeugen“ an. Diese konnten Täter als auch Fahrräder genau identifizieren, weil sie auch die Räder genau kannten. Die jungen Zeugen stammten aus der Mountainbike-Szene und konnten alle Einzelheiten der gestohlenen Räder wiedergeben, was Richter und Staatsanwältin überraschte.

„Pech gehabt“, so Jugendrichter Christian Kropp, der beide Täter wegen der angeklagten Tat verurteilte. Der eine Täter erhielt noch einmal eine Geldstrafe in Höhe von 990 Euro, der andere eine sechsmonatige Freiheitsstrafe, weil er vorbestraft war. Diese Strafe wurde noch einmal mit einer Geldauflage in Höhe von 600 Euro zur Bewährung ausgesetzt. Die Angeklagten haben gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Vielleicht findet sich die zuständige Kammer des Landgerichts Mühlhausen zum diesjährigen Krämerfest nachts um 3.00 Uhr dort ein – denn auf die Lichtverhältnisse kam es entscheidend an.
Autor: nnz/kn

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