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Richter Kropp: Ärger am Krämerfest (II)

Montag, 26. Mai 2008, 10:40 Uhr
Das Krämerfest in Artern ist im Kyffhäuserfest und darüber hinaus bekannt. Da ist was los in der kleinen Stadt im Kreis, wenn auf dem Volksfest die Salzprinzessin gekürt und Markt gehalten wird. Auch das Fest 2007 brachte nicht nur Geselligkeit bei den meisten Teilnehmern, sondern auch zahlreiche Straftaten mit sich (wir berichteten). Jetzt wurde ein weiterer Fall verhandelt...


Einen Streit zwischen zwei jungen Frauen in der Nacht konnten zahlreiche Besucher beobachten. Geschrei und Haarziehen war dabei noch das Harmloseste. „Stutenbeißen“ wird dies später der Staatsanwalt vor dem Amtsgericht Sondershausen nennen. Denn bei diesem weiblichen Gerangel blieb es nicht. Plötzlich griff die 20jährige Jacqueline B. (Name geändert) hinter sich, nahm eine leere Bierflasche und schlug sie ihrer Kontrahentin mit voller Wucht mitten in das Gesicht. Dadurch platzte die Unterlippe der Geschädigten auf, die operativ versorgt werden musste und heute noch entstellt ist.

Das Amtsgericht Sondershausen hatte diesen Fall einer gefährlichen Körperverletzung zu verhandeln. Es hatte sich angesichts der fehlenden Geständigkeit der Angeklagten schnell ein Bild vom Geschehen machen können, da die Zeugenaussagen eindeutig waren. Offenbar war die junge Frau als leicht erregbar, zuschlagend bekannt. Zudem hatte sie Unmengen von Alkohol zu sich genommen, was ihr vor Gericht auch nicht mehr viel half.

Jugendrichter Christian Kropp verurteilte sie nach Jugendstrafrecht zu vier Wochen Dauerarrest, zudem muss sie sich zur Suchtberatung begeben, um die vorhandenen Probleme anzugehen. Der streitbare Jugendrichter aus der Kreisstadt setzt damit seine harte Linie gegen gewalttätige junge Leute in diesem Jahr fort. Bereits zwei Jugendliche hat er in diesem Jahr als Ersttäter zu Jugendarresten verurteilt, weil ihre Taten eine besondere Gefährlichkeit aufwiesen. So auch im vorliegenden Fall: Ein etwas anderer Schlagwinkel und das Opfer wäre vielleicht gestorben. Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen.
Autor: nnz/kn

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