Richter Kropp: Das gibt es doch nicht!
Mittwoch, 04. Juni 2008, 08:45 Uhr
Gewalt in der Familie nimmt zu, zumal die Strafverfolgungsbehörden in diesem Bereich recht sensibel reagieren. So sind es nicht nur Orte wie Amstetten und die damit verbundenen Grausamkeiten, die durch die Medien geistern. Auch in kleineren Maßstäben kann man hierbei Schreckliches erleben, meint Amtsrichter Christian Kropp...
Am 6. Dezember des vergangenen Jahres hatten Polizeibeamte der Polizeiinspektion Kyffhäuser einen Einsatz in der August-Bebel-Straße in Sondershausen. Ein 38jähriger Mann hatte seine Ehefrau verletzt und wurde auch auf seinen eigenen Wunsch hin für den Rest der Nikolausnacht in Gewahrsam genommen. Zur Sicherheit, damit er sich nicht an seiner Ehefrau vergreift.
Die Ehefrau hatte einen Liebhaber gehabt, ihr Mann sie beim Telefonieren erwischt. Aus Eifersucht hatte er ihr das Telefon aus der Hand geschlagen und ihr die rechte Hand auf den Rücken verdreht, was zu nicht unerheblichen Schmerzen führte. Ein Fall wie er in Deutschland leider nicht selten vorkommt.
Wegen vorsätzlicher Körperverletzung war ein Strafbefehl durch das Amtsgericht Sondershausen in Höhe von 1.000 Euro ergangen. Auf den Einspruch des Täters hin wurde die Sache vor Strafrichter Christian Kropp verhandelt. Der staunte nicht schlecht, als er feststellten musste, dass beide sich inzwischen ausgesöhnt hatten. Auch das kommt vor Gericht nicht selten vor. Die Ehefrau belastete jedoch in ihrer Zeugenaussage ihren Mann im Sinne des strafrechtlichen Vorwurfs, was dann wiederum eher selten ist.
Beim Verlesen des Registerauszuges dann die nächste Überraschung für den Strafrichter, der manchen Kummer gewohnt ist: Bereits 2005 hatte das Amtsgericht Nordhausen den Angeklagten wegen einer ähnlichen gleichen Tat zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von neun Monaten verurteilt – ausgesetzt zur Bewährung. Damals war der Mann gegen die gleiche Ehefrau mit einer Waffe vorgegangen, auch damals war ein anderer Liebhaber im Spiel. Im Ergebnis senkte das Gericht die Geldstrafe auf 500 Euro wegen der niedrigeren Einkünfte des Mannes ab. Dieser nahm das Urteil sogleich an.
Der Richter wünschte dem seltsamen Paar noch Glück für ihre weitere Ehe, in der Eifersucht und körperliche Übergriffe, aber auch ein Verzeihen an der Tagesordnung zu sein scheint. Für die zahlreich anwesenden, meist weiblichen Zuhörer im Sitzungssaal war der Sachverhalt und die Nachgiebigkeit der Ehefrau sichtbar nicht begreifbar.
Autor: nnz/knAm 6. Dezember des vergangenen Jahres hatten Polizeibeamte der Polizeiinspektion Kyffhäuser einen Einsatz in der August-Bebel-Straße in Sondershausen. Ein 38jähriger Mann hatte seine Ehefrau verletzt und wurde auch auf seinen eigenen Wunsch hin für den Rest der Nikolausnacht in Gewahrsam genommen. Zur Sicherheit, damit er sich nicht an seiner Ehefrau vergreift.
Die Ehefrau hatte einen Liebhaber gehabt, ihr Mann sie beim Telefonieren erwischt. Aus Eifersucht hatte er ihr das Telefon aus der Hand geschlagen und ihr die rechte Hand auf den Rücken verdreht, was zu nicht unerheblichen Schmerzen führte. Ein Fall wie er in Deutschland leider nicht selten vorkommt.
Wegen vorsätzlicher Körperverletzung war ein Strafbefehl durch das Amtsgericht Sondershausen in Höhe von 1.000 Euro ergangen. Auf den Einspruch des Täters hin wurde die Sache vor Strafrichter Christian Kropp verhandelt. Der staunte nicht schlecht, als er feststellten musste, dass beide sich inzwischen ausgesöhnt hatten. Auch das kommt vor Gericht nicht selten vor. Die Ehefrau belastete jedoch in ihrer Zeugenaussage ihren Mann im Sinne des strafrechtlichen Vorwurfs, was dann wiederum eher selten ist.
Beim Verlesen des Registerauszuges dann die nächste Überraschung für den Strafrichter, der manchen Kummer gewohnt ist: Bereits 2005 hatte das Amtsgericht Nordhausen den Angeklagten wegen einer ähnlichen gleichen Tat zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von neun Monaten verurteilt – ausgesetzt zur Bewährung. Damals war der Mann gegen die gleiche Ehefrau mit einer Waffe vorgegangen, auch damals war ein anderer Liebhaber im Spiel. Im Ergebnis senkte das Gericht die Geldstrafe auf 500 Euro wegen der niedrigeren Einkünfte des Mannes ab. Dieser nahm das Urteil sogleich an.
Der Richter wünschte dem seltsamen Paar noch Glück für ihre weitere Ehe, in der Eifersucht und körperliche Übergriffe, aber auch ein Verzeihen an der Tagesordnung zu sein scheint. Für die zahlreich anwesenden, meist weiblichen Zuhörer im Sitzungssaal war der Sachverhalt und die Nachgiebigkeit der Ehefrau sichtbar nicht begreifbar.
