Ruhe und Ordnung gestört
Freitag, 20. Juni 2008, 11:51 Uhr
Im DRK-Kreisverband Kyffhäuser herrschen Ruhe und Ordnung. Wer diese Ruhe und diese Ordnung stört, der fliegt. So in etwa könnte die Geschichte eines Mitarbeiters zusammengefaßt werden. Die drei Kündigungen, die der Mann innerhalb von zwei Wochen erhalten hatte, wurden heute vor dem Nordhäuser Arbeitsgericht verhandelt...
Die rund 25 Plätze im Sitzungssaal 1 im Erdgeschoß des Arbeitsgerichts waren besetzt, zusätzliche Sitzgelegenheiten wurden beschafft. Verhandelt wurden zwei ordnungsgemäße Kündigungen und eine fristlose. Die hatte der Vorstand des Kreisverbandes gegen Alf Schulter ausgesprochen. Man muß allerdings die Geschichte der Kündigungen rückwärts aufrollen, um sie zu verstehen.
Die fristlose Kündigung war dem heutigen Kläger am 25. Januar 2008 ausgesprochen worden. Alf Schulter soll in Gesprächen mit Ärzten des DRK seinen Unmut über zwei Kündigungen kundgetan haben, die er am 16. und 23. Januar 2008 erhalten hatte. Es seien Gespräche gewesen, deren Inhalt den Kreisverband schlecht gemacht haben sollen, wie es heute noch einmal DRK-Chef Karl-Heinz Genzel aussagte. Auf Nachfrage von Richter Stefan Marx bezüglich des konkreten Inhaltes kam kaum etwas von Substanz, also nichts Neues. Schulter soll sich beschwert haben, daß man ihm gekündigt habe. Aha!
Diese ordentlichen Kündigungen waren erfolgt, weil sich der Arbeitnehmer gegen eine Versetzung innerhalb des Kreisverbandes gerichtlich gewehrt hatte, die ihm in Folge rund 200 Euro weniger als Monatsgehalt beschert hätten. Verhandelt wurde damals seine Klage, die vom Arbeitsgericht für ihn entschieden wurde und die sich nun in der zweiten Instanz befindet. Noch im Gerichtssaal hatte Alf Schulter damals eine weitere Kündigung ausgehändigt bekommen. Mit dem Segen des Betriebsrates, der, so hört man seit längerem, sehr Arbeitgeberfreundlich sein soll.
Weitere Details in diesem unappetitlichen Vorgang im Umgang mit Arbeitnehmern sollen erspart bleiben, der Richterspruch heute war nach halbstündiger Beratung eindeutig. Alf Schulter muß weiter beschäftigt werden. Alle drei Kündigungen sind unwirksam. Eine schallende Ohrfeige für die Chefetage des DRK im Kyffhäuserkreis, deren geordnete Welt nun ein wenig gestört sein dürfte.
All das, was Genzel und der Anwalt heute vortrugen, war eher dazu angetan, ein Schmunzeln bei Zuhörern und Gericht auszulösen, wenn es nicht einen ernsten Hintergrund hätte. Das, was Richter Marx dem Arbeitgeber ins Stammbuch schrieb, soll noch erwähnt werden: Wenn ein Arbeitnehmer gegen eine Entscheidung seines Arbeitgeber gerichtlich vorgeht und diese juristisch überprüfen lassen will, dann ist das sein gutes Recht. Ein angestrengter Gerichtsstreit sei kein Fehlverhalten des Arbeitnehmers. Jedenfalls nicht in einem demokratisch-freiheitlichen Rechtsstaat.
Im Präsidium, im Betriebsrat und im Vorstand des DRK im Kyffhäuserkreis sind augenscheinlich einige historische Uhren stehengeblieben. Vermutlich 1989. Das ist genau das Jahr (Karl-Heinz Genzel ließ das heute anklingen), in dem Alf Schulter dem damaligen Land und damit dem DRK den Rücken zukehrte. Vermutlich gilt der Straftatbestand der Republikflucht im Thüringer Norden immer noch. Das aber ist nur eine Vermutung und kann nicht bewiesen werden. Nicht einmal vor Gericht.
Autor: nnz/knDie rund 25 Plätze im Sitzungssaal 1 im Erdgeschoß des Arbeitsgerichts waren besetzt, zusätzliche Sitzgelegenheiten wurden beschafft. Verhandelt wurden zwei ordnungsgemäße Kündigungen und eine fristlose. Die hatte der Vorstand des Kreisverbandes gegen Alf Schulter ausgesprochen. Man muß allerdings die Geschichte der Kündigungen rückwärts aufrollen, um sie zu verstehen.
Die fristlose Kündigung war dem heutigen Kläger am 25. Januar 2008 ausgesprochen worden. Alf Schulter soll in Gesprächen mit Ärzten des DRK seinen Unmut über zwei Kündigungen kundgetan haben, die er am 16. und 23. Januar 2008 erhalten hatte. Es seien Gespräche gewesen, deren Inhalt den Kreisverband schlecht gemacht haben sollen, wie es heute noch einmal DRK-Chef Karl-Heinz Genzel aussagte. Auf Nachfrage von Richter Stefan Marx bezüglich des konkreten Inhaltes kam kaum etwas von Substanz, also nichts Neues. Schulter soll sich beschwert haben, daß man ihm gekündigt habe. Aha!
Diese ordentlichen Kündigungen waren erfolgt, weil sich der Arbeitnehmer gegen eine Versetzung innerhalb des Kreisverbandes gerichtlich gewehrt hatte, die ihm in Folge rund 200 Euro weniger als Monatsgehalt beschert hätten. Verhandelt wurde damals seine Klage, die vom Arbeitsgericht für ihn entschieden wurde und die sich nun in der zweiten Instanz befindet. Noch im Gerichtssaal hatte Alf Schulter damals eine weitere Kündigung ausgehändigt bekommen. Mit dem Segen des Betriebsrates, der, so hört man seit längerem, sehr Arbeitgeberfreundlich sein soll.
Weitere Details in diesem unappetitlichen Vorgang im Umgang mit Arbeitnehmern sollen erspart bleiben, der Richterspruch heute war nach halbstündiger Beratung eindeutig. Alf Schulter muß weiter beschäftigt werden. Alle drei Kündigungen sind unwirksam. Eine schallende Ohrfeige für die Chefetage des DRK im Kyffhäuserkreis, deren geordnete Welt nun ein wenig gestört sein dürfte.
All das, was Genzel und der Anwalt heute vortrugen, war eher dazu angetan, ein Schmunzeln bei Zuhörern und Gericht auszulösen, wenn es nicht einen ernsten Hintergrund hätte. Das, was Richter Marx dem Arbeitgeber ins Stammbuch schrieb, soll noch erwähnt werden: Wenn ein Arbeitnehmer gegen eine Entscheidung seines Arbeitgeber gerichtlich vorgeht und diese juristisch überprüfen lassen will, dann ist das sein gutes Recht. Ein angestrengter Gerichtsstreit sei kein Fehlverhalten des Arbeitnehmers. Jedenfalls nicht in einem demokratisch-freiheitlichen Rechtsstaat.
Im Präsidium, im Betriebsrat und im Vorstand des DRK im Kyffhäuserkreis sind augenscheinlich einige historische Uhren stehengeblieben. Vermutlich 1989. Das ist genau das Jahr (Karl-Heinz Genzel ließ das heute anklingen), in dem Alf Schulter dem damaligen Land und damit dem DRK den Rücken zukehrte. Vermutlich gilt der Straftatbestand der Republikflucht im Thüringer Norden immer noch. Das aber ist nur eine Vermutung und kann nicht bewiesen werden. Nicht einmal vor Gericht.
