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Sperrung der Fußgängerbrücke oder nicht

Montag, 23. Juni 2008, 19:25 Uhr
Wie die Stadtverwaltung Sondershausen mitteilt, muss eine Sperrung der Fußgängerbrücke über die Wipper zum Gewerbegebiet Glückauf erfolgen. Hier die Einzelheiten und weitere terminliche Infos...

Wegen Schäden am Bohlenbelag muss die Fußgängerbrücke über die Wipper im Zuge der Mühlstraße zum Gewerbegebiet „Glückauf“ wegen Unfallgefahr sofort gesperrt werden. Neben der Reparatur des Bohlenbelages, erfolgt im gleichen Zuge eine Reparatur von Senkungsschäden an der südlichen und nördlichen Wegeanbindung. Die Reparaturarbeiten werden mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Fußgängerbrücke über Wipper (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Fußgängerbrücke über Wipper (Foto: Karl-Heinz Herrmann)

Nach der Reparatur wird die Brücke für den Fußgängerverkehr wieder freigegeben.

Fußgängerbrücke über Wipper (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Fußgängerbrücke über Wipper (Foto: Karl-Heinz Herrmann)

Ob die Sperrung allerdings schon wirksam sein soll oder nicht, ist noch nicht ganz klar. Denn die beiden Absperrgitter auf beiden Seiten der Brücke stehen nur daneben und sperren nichts ab. Es kann allerdings auch sein, dass die Absperrung einfach wieder beiseite geschoben wurde. Das wäre dann allerdings lebensgefährlicher Unfug, der da angestellt wurde. Wahrscheinlich muss man zum wirksamen Schutz die Gitter mit einer angeschlossenen Kette sichern.

Einladung zum Hauptausschuss

Am Donnerstag, den 26.06.2008 ab 17:00 tagt der 44. Hauptausschuss der Stadt Sondershausen. Hauptthemen im öffentlichen Teil sind:
  • Ausgabe im Vermögenshaushalt zur Maßnahme St. Elisabethkirche.
  • Ausgabe im Vermögenshaushalt zur Maßnahme CafePille.
  • Ausgabe im Vermögenshaushalt zur Maßnahme kommunales Sonderprogramm Teilsanierungen.
  • 1. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren bei der Inanspruchnahme der Stadt- und Kreisbibliothek „Johann Karl Wezel“
Autor: khh

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