nnz-Forum: Die Sondershäuser Doppelehe (1)
Dienstag, 24. Juni 2008, 16:37 Uhr
Im Zusammenhang mit diesem Urteil erreichte uns eine interessante Lesermeinung, die wir Ihnen nicht vorenthalten möchten....
Ich wollte mitteilen, daß es mir mit meinem ägyptischen Ehemann Mustafa A., geheiratet nach deutschem Recht in München 2000 genau so ergangen ist.
Moustafa A. bekam trotz Doppelehe - geschlossen am 7.4.03 in Ägypten - Belege nachweislich dokumentiert über die deutsche Botschaft - auch noch das Aufenthaltsrecht in Deutschland.
Seit 2005 bin ich rechtskräftig geschieden - man hat sich seitens der Behörden hinter dem Heimatrecht des damaligen Ehemannes verschanzt.
Ich finde das eine bodenlose Frechheit, dem auch noch den Aufenthalt zu gestatten. Mittlerweile soll er mehrere Delikte abzuarbeiten haben - die kann ich nicht belegen - nur vom Hörensagen - und ich hoffe, daß es ausreicht, ihn wieder auf den fliegenden Teppich Richtung Heimat zu setzen
Der Name ist der Redaktion bekannt
Ich wollte mitteilen, daß es mir mit meinem ägyptischen Ehemann Mustafa A., geheiratet nach deutschem Recht in München 2000 genau so ergangen ist.
Moustafa A. bekam trotz Doppelehe - geschlossen am 7.4.03 in Ägypten - Belege nachweislich dokumentiert über die deutsche Botschaft - auch noch das Aufenthaltsrecht in Deutschland.
Seit 2005 bin ich rechtskräftig geschieden - man hat sich seitens der Behörden hinter dem Heimatrecht des damaligen Ehemannes verschanzt.
Ich finde das eine bodenlose Frechheit, dem auch noch den Aufenthalt zu gestatten. Mittlerweile soll er mehrere Delikte abzuarbeiten haben - die kann ich nicht belegen - nur vom Hörensagen - und ich hoffe, daß es ausreicht, ihn wieder auf den fliegenden Teppich Richtung Heimat zu setzen
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Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Autor: khhDie im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
