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Nichtraucherschutzgesetz ab 1. Juli

Montag, 30. Juni 2008, 07:05 Uhr
Das Nichtraucherschutzgesetz in Thüringen tritt ab morgen in Kraft. Vor allem Gastronomen, aber nicht nur, gibt es hier noch einige Tipps...


Die Industrie- und Handelskammer weist alle Gastronomen nochmals darauf hin, dass am 1. Juli 2008 das Thüringer Nichtraucherschutzgesetz in Kraft tritt. Das Rauchverbot gilt dann in:

· Restaurants, Cafés, Kneipen, Imbissbetrieben, Bars, Clubs
· Diskotheken
· Spielhallen und Spielkasinos
· Restaurants von Einkaufszentren und Ladenpassagen
· Vereins-, Gemeindehäusern und Betriebskantinen soweit sie der Öffentlichkeit zugänglich sind.

Ein Merkblatt der IHK mit weiteren Informationen hierzu sowie den Gesetzestext (Thüringer Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens vom 20.12.2007) erhalten Sie in den Regionalen Service-Centern Nordhausen unter Telefon 03631 908210 und Heilbad Heiligenstadt unter Telefon 03606 612114.
Autor: khh

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