Richter Kropp: Kratzer im Lack
Montag, 30. Juni 2008, 10:39 Uhr
Ein schlechtes Bild von den Bürgern des Kyffhäuserkreises gab Ende März vergangenen Jahres ein 20 Jahre junger Mann aus Sondershausen ab. Dieser parkte auf dem Parkdeck des Thüringenparks in Erfurt auf zwei Plätzen quer, als ein Kleintransporter sich neben ihn stellte...
Sofort wurden der ankommende Fahrer und seine Begleiter massiv beschimpft und beleidigt. Als sie zurückkamen, fanden sie sogar einen wellenförmigen Kratzer im Lack, der Schaden: 1127, 36 Euro. Pech für den Täter, dass er beim Zerkratzen des Lacks am Transporter gesehen worden war. Pech auch für ihn, dass das Verfahren wegen Sachbeschädigung bei Jugendrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Amtsgericht landete, der für diese Tat und den Täter kein Mitleid kannte.
Der Täter und sein Begleiter führten sich dabei vor Gericht wie die letzten Proleten auf. Ständig quatschten sie Richter und Staatsanwalt dazwischen und sorgten für Unruhe im Gerichtssaal. Worte wie Anpissen waren dabei noch das übliche Sprachniveau. Schließlich reichte es Jugendrichter Kropp, der den Begleiter des Täters des Saales verwies. Noch im Hinausgehen rief dieser wütend dem Belastungszeugen zu: Bleib doch bei der Wahrheit, du Affe!
Der Belastungszeuge und Geschädigte entpuppte sich als Polizeibeamter, der den Vorfall ganz genau wiedergeben konnte. Ein weiterer Zeuge bestätigte die Sachbeschädigung ebenfalls, so dass das Gericht eindeutig zu einer Verurteilung des fünffach vorbestraften Täters kam: 1.200 Euro muss dieser als Geldstrafe an die Staatskasse zahlen.
Im Gerichtssaal erklärte Jugendrichter Kropp noch den teilweise von weither angereisten Zeugen, dass nicht alle Täter aus dem Kyffhäuserkreis sich so unmöglich benehmen würden wie heute im Gerichtssaal. Dem Begleiter wurde für sein schlechtes Betragen vor Gericht und seine Beleidigung noch ein hohes Ordnungsgeld von 500 Euro auferlegt. Affe sagt man halt nicht vor Gericht so Jugendrichter Kropp, der dieses Verfahren rechtskräftig abschließen konnte.
Autor: nnz/knSofort wurden der ankommende Fahrer und seine Begleiter massiv beschimpft und beleidigt. Als sie zurückkamen, fanden sie sogar einen wellenförmigen Kratzer im Lack, der Schaden: 1127, 36 Euro. Pech für den Täter, dass er beim Zerkratzen des Lacks am Transporter gesehen worden war. Pech auch für ihn, dass das Verfahren wegen Sachbeschädigung bei Jugendrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Amtsgericht landete, der für diese Tat und den Täter kein Mitleid kannte.
Der Täter und sein Begleiter führten sich dabei vor Gericht wie die letzten Proleten auf. Ständig quatschten sie Richter und Staatsanwalt dazwischen und sorgten für Unruhe im Gerichtssaal. Worte wie Anpissen waren dabei noch das übliche Sprachniveau. Schließlich reichte es Jugendrichter Kropp, der den Begleiter des Täters des Saales verwies. Noch im Hinausgehen rief dieser wütend dem Belastungszeugen zu: Bleib doch bei der Wahrheit, du Affe!
Der Belastungszeuge und Geschädigte entpuppte sich als Polizeibeamter, der den Vorfall ganz genau wiedergeben konnte. Ein weiterer Zeuge bestätigte die Sachbeschädigung ebenfalls, so dass das Gericht eindeutig zu einer Verurteilung des fünffach vorbestraften Täters kam: 1.200 Euro muss dieser als Geldstrafe an die Staatskasse zahlen.
Im Gerichtssaal erklärte Jugendrichter Kropp noch den teilweise von weither angereisten Zeugen, dass nicht alle Täter aus dem Kyffhäuserkreis sich so unmöglich benehmen würden wie heute im Gerichtssaal. Dem Begleiter wurde für sein schlechtes Betragen vor Gericht und seine Beleidigung noch ein hohes Ordnungsgeld von 500 Euro auferlegt. Affe sagt man halt nicht vor Gericht so Jugendrichter Kropp, der dieses Verfahren rechtskräftig abschließen konnte.
