Dreiste Telefon-Abzocke
Dienstag, 01. Juli 2008, 07:01 Uhr
Das Mitglied des Bundestages Peter Albach (CDU) warnt vor falschen Verbraucherzentralen. Was dahinter steckt und welche Tipps er gibt, erfahren Sie hier...
Nicht auf Betrüger am Telefon reinfallen! Davor warnt der Bundestagsabgeordnete Peter Albach: Angebliche Verbraucherschützer versuchen mit fragwürdigen Angeboten Geld zu erschleichen. Bitte geben Sie keine persönlichen Daten und Bankverbindungen heraus.
Was sich seriös anhört, ist es nicht. Die Anrufer geben sich als Mitarbeiter eines Deutschen Bundesverbands Verbraucherservice aus. Die angeblichen Verbraucherschützer versprechen am Telefon zum Beispiel Schutz gegen unerlaubte Telefonwerbung. Wer eine Bearbeitungsgebühr von 60 Euro zahle, werde dafür künftig von lästigen Anrufen aus Call-Centern verschont. Schon allein mit dem Anruf verstößt diese Organisation gegen geltendes Recht, betont Albach.
Der Bundestagsabgeordnete rät: Wer gegen seinen Willen ein `Willkommensschreiben´ der Organisation erhält und darin aufgefordert wird, einen Jahresbeitrag in Höhe von 59,90 Euro zu zahlen, sollte das auf keinen Fall tun. Schriftlich und innerhalb von zwei Wochen gilt es, zu widerrufen und darauf hinzuweisen, dass man nie beabsichtigte, einen kostenpflichtigen Vertrag abzuschließen. Ebenso sollte man die Firma zur Löschung aller gespeicherten Daten auffordern. Um Ärger vorab zu vermeiden, sollte jeder mit seinen persönlichen Daten und Bankverbindungen am Telefon oder im Internet sorgsam umgehen. Falls dennoch Geld unberechtigter Weise durch einen unlauteren Anruf abgebucht wird, kann man den Betrag binnen sechs Wochen durch die Bank zurückbuchen lassen.
Um die Konsumenten besser zu schützen, geht auf Initiative der CDU/CSU Bundestagsfraktion in der Sommerpause der Gesetzentwurf gegen unerlaubte Telefonwerbung ins Kabinett. Durch ein deutlich höheres Bußgeld, dem Verbot der Rufnummernunterdrückung und der Erweiterung des Widerrufsrechts auf Lotterie-, Abo- und Gewinnspiele werden unlautere Anrufe künftig strenger geahndet. Anbieterwechsel oder Änderungen in bestehenden Verträgen werden nur noch mit einer Bestätigung bzw. einer Widerrufsmöglichkeit des Kunden erlaubt sein, um ein Unterschieben von Verträgen zu verhindern. Damit können wir schwarzen Schafen künftig schneller das Handwerk legen, betont Albach.
Autor: khhNicht auf Betrüger am Telefon reinfallen! Davor warnt der Bundestagsabgeordnete Peter Albach: Angebliche Verbraucherschützer versuchen mit fragwürdigen Angeboten Geld zu erschleichen. Bitte geben Sie keine persönlichen Daten und Bankverbindungen heraus.
Was sich seriös anhört, ist es nicht. Die Anrufer geben sich als Mitarbeiter eines Deutschen Bundesverbands Verbraucherservice aus. Die angeblichen Verbraucherschützer versprechen am Telefon zum Beispiel Schutz gegen unerlaubte Telefonwerbung. Wer eine Bearbeitungsgebühr von 60 Euro zahle, werde dafür künftig von lästigen Anrufen aus Call-Centern verschont. Schon allein mit dem Anruf verstößt diese Organisation gegen geltendes Recht, betont Albach.
Der Bundestagsabgeordnete rät: Wer gegen seinen Willen ein `Willkommensschreiben´ der Organisation erhält und darin aufgefordert wird, einen Jahresbeitrag in Höhe von 59,90 Euro zu zahlen, sollte das auf keinen Fall tun. Schriftlich und innerhalb von zwei Wochen gilt es, zu widerrufen und darauf hinzuweisen, dass man nie beabsichtigte, einen kostenpflichtigen Vertrag abzuschließen. Ebenso sollte man die Firma zur Löschung aller gespeicherten Daten auffordern. Um Ärger vorab zu vermeiden, sollte jeder mit seinen persönlichen Daten und Bankverbindungen am Telefon oder im Internet sorgsam umgehen. Falls dennoch Geld unberechtigter Weise durch einen unlauteren Anruf abgebucht wird, kann man den Betrag binnen sechs Wochen durch die Bank zurückbuchen lassen.
Um die Konsumenten besser zu schützen, geht auf Initiative der CDU/CSU Bundestagsfraktion in der Sommerpause der Gesetzentwurf gegen unerlaubte Telefonwerbung ins Kabinett. Durch ein deutlich höheres Bußgeld, dem Verbot der Rufnummernunterdrückung und der Erweiterung des Widerrufsrechts auf Lotterie-, Abo- und Gewinnspiele werden unlautere Anrufe künftig strenger geahndet. Anbieterwechsel oder Änderungen in bestehenden Verträgen werden nur noch mit einer Bestätigung bzw. einer Widerrufsmöglichkeit des Kunden erlaubt sein, um ein Unterschieben von Verträgen zu verhindern. Damit können wir schwarzen Schafen künftig schneller das Handwerk legen, betont Albach.
