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Richter Kropp: Fernseher und Alkohol

Mittwoch, 02. Juli 2008, 10:38 Uhr
Die Richter am Amtsgericht Sondershausen sind viele Ausreden gewöhnt. Da wird mit dem Wagen gerast, weil man angeblich einen eiligen Termin hatte oder der Kanarienvogel krank wurde. Da schlägt man den Saufkumpanen mit einer Bierflasche nieder, weil die Hände zur Zeit nicht frei sind und man diesen Gegenstand auch nicht ohne weiteres ablegen möchte. Doch jede noch so faule Ausrede kann getoppt werden...


So im aktuellen Fall des Amtsgerichts Sondershausen, wo das immer wiedervorkommende Delikt der Trunkenheit im Straßenverkehr in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis jetzt verhandelt wurde. Angeklagt war der 17jährige Ebi S. (Name geändert), der sich am 22. Dezember vergangenen Jahres gegen 02.00 Uhr in seinen Renault setzte und die Landstraße zwischen Ebeleben und Wiedermuth mit seinen nicht vorhandenen Fahrtkünsten beglückte.

So fuhr er direkt in die Arme der hilfsbereiten Beamten der Polizeiinspektion Kyffhäuser. Diese staunten nicht schlecht über den Alkoholwert des jungen Mannes, der es auf stattliche 1, 80 Promille brachte. Vor Jugendrichter Christian Kropp befragt, warum er stark alkoholisiert und ohne Fahrerlaubnis nächtens durch seine Gerichtssprengel fahre, antwortete der junge Mann: „Unser Fernseher war defekt. Ich wollte einen neuen organisieren, damit es keinen Streit gibt.“

Diese dreiste Ausrede brachte den ansonsten auch recht schlagfertigen Richter zum Schweigen. Ein Blick in das Sündenregister des jungen Täters brachte schnell dessen Vergangenheit mit sieben Vorstrafen zu Tage. Schon vor drei Jahren hatte er seinen stark alkoholisierten Vater von dessen Trinkgenossen nach Hause fahren müssen: mit 14 Jahren. "Offensichtlich fällt auch hier der Apfel nicht weit vom Stamme", meint Kropp gegenüber dieser Zeitung.

Das Ergebnis dieser kuriosen Verhandlung vor dem Amtsgericht Sondershausen war ein Jugendarrest von 1 Woche und eine Führerscheinsperre von 18 Monaten. Jedenfalls ist die Rechtsprechung um eine weitere kuriose Ausrede reicher. Die Frage, wo man in Wiedermuth um 2.00 Uhr nachts einen Fernseher „organisieren“ kann, hat keiner der Verfahrensbeteiligten gestellt. Zu verblüfft waren alle.
Autor: nnz/kn

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