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Hoffnung für Altbewerber

Donnerstag, 10. Juli 2008, 09:35 Uhr
Es soll recht gut aussehen – auf dem Nordthüringer Ausbildungsmarkt, dank der wirtschaftlichen Entwicklung und dem Geburtenknick nach der Wende. Und doch gibt es immer noch „Altbewerber“ auf eine Ausbildungsstelle. Auch in Nordthüringen...


Vor allem die sogenannten „Altbewerber“ in den drei Landkreisen der Nordhäuser Arbeitsagentur (Kyffhäuserkreis sowie die Landkreise Nordhausen und Eichsfeld), die nicht unmittelbar nach der Schule eine Lehrstelle gefunden haben, könnten von der neuen Regelung profitieren. Von den insgesamt 2.215 Bewerbern, die sich bis Ende Juni meldeten, stammen 381 aus dem Vorjahr und immerhin über 500 Jungen und Mädchen aus früheren Jahren.

Damit zählen rund 40 Prozent der jugendlichen Bewerber zu den „Altbewerbern“. Knapp die Hälfte von ihnen ist noch nicht versorgt und hofft derzeit noch auf eine Chance in das Berufsleben einsteigen zu können.

Der Bundesrat hat in der vergangenen Woche das Gesetz über den Ausbildungsbonus gebilligt. Der bis Ende 2010 befristete Bonus ist ein Teil der Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung und soll Betrieben einen Anreiz geben, zusätzliche Ausbildungsplätze für junge Menschen zu schaffen, die bisher weniger Chancen auf dem Ausbildungsmarkt hatten.

Grundsätzlich ist dabei an Bewerber aus den Vorjahren gedacht, die ohne Schulabschluss sind oder über einen Sonderschul-, oder Hauptschulabschluss verfügen. Ferner können unter bestimmten Voraussetzungen auch Jugendliche mit einem mittleren Abschluss in Betracht kommen. Ein Ausbildungsplatz wird dann als „zusätzlich“ angesehen, wenn zu Beginn der Ausbildung die Zahl der Ausbildungsverhältnisse höher ist als im Durchschnitt der drei vorhergehenden Jahre.

Der Ausbildungsbonus für Arbeitgeber beträgt 4.000, 5.000 oder 6.000 Euro und ist abhängig von der für das erste Ausbildungsjahr tariflich vereinbarten oder ortsüblichen Ausbildungsvergütung. Für behinderte oder schwerbehinderte junge Menschen erhöht sich der Bonus um dreißig Prozent. Wenn ein Jugendlicher im selben Unternehmen bereits eine Einstiegsqualifizierung durchlaufen hat, so sind die durch die Arbeitsagentur gezahlten Beträge auf den Bonus anzurechnen. Anträge müssen grundsätzlich vor dem vertraglich vereinbarten Ausbildungsbeginn gestellt werden.

Die Nordhäuser Arbeitsagentur weist darauf hin, dass Anträge bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes (voraussichtlich Ende Juli 2008), entgegengenommen werden. Nähere Informationen erteilt der Arbeitgeber-Service unter ( 01801 66 44 66).
Autor: nnz/kn

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