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Eine Bootfahrt die ist lustig...

Montag, 04. August 2008, 09:41 Uhr
... eine Flussfahrt die ist schön... Das sagten sich jetzt einige Sondershäuser und machten gestern ein Bootsfahrt auf der Wipper. Nur darf man das so ohne weiteres?...


Man darf! Die Wipper ist ein Fluss 1. Ordnung und beim Landratsamt Kyffhäuserkreis existiert sogar eine Bootsverordnung. Diese Bootsverordnung, so Helmut Hartmann vom Umweltamt des Landratsamtes, lässt eindeutig ohne Auflagen das Befahren der Wipper zu, mit einer Ausnahme: Auf der Wipper dürfen keine mit Motor betriebenen Boote schippern. Das ist nur im Kyffhäuserkreis auf der Unstrut zulässig.

Schlauchboot auf der Wipper (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Schlauchboot auf der Wipper (Foto: Karl-Heinz Herrmann)

Also trauen Sie sich, und machen statt eines Spaziergangs entlang der Wipper einen Bootsausflug auf der Wipper. Dass es geht, sehen Sie an den beiden Schlauchbooten auf der Wipper, die gestern am Nachmittag in Höhe Schlosspark Wipperbrücke (Fasanerie) gesichtet wurden.

Da fragt man sich doch glatt, wäre es bei umfangreichen Arbeiten an der Wipper, die noch nicht so lange her sind, nicht interessant gewesen, mit einer kleinen Staustufe für einen etwas gleichmäßigen Wasserstand in Höhe der Stadt und des Schlossparks zu sorgen, um so ein sicheres Bootfahren in einem gewissen Bereich zu ermöglichen. Hätte man vielleicht touristisch nutzen können. Aber die gestern spontan geborene Idee eines Bekannten kam nun leider zu spät. Aber dass das Bootfahren auch so geht, kann man ja sehen, trotz des zurzeit sehr niedrigen Wasserstandes.

Interessant beim Gespräch mit Helmut Hartmann war, dass man kleinen Schöpfgefäßen, wie Gießkanne oder Wassereimer sich auch unentgeltlich sein Wasser aus der Wipper schöpfen darf. Sicher aber nur interessant, wer seinen Garten direkt an der Wipper hat. Mit der Gießkanne in der Hand zu seinem Garten auf der Haardt laufen, das wäre wohl doch etwas mühselig.
Autor: khh

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