Rückforderung von Guthaben
Freitag, 12. September 2008, 07:02 Uhr
Der ARGE bei Rückforderung von Guthaben sollte widersprochen werden, so ist der Rat des Mitglieds des Bundestages, Kersten Naumann, in einer entsprechenden Pressemeldung...
Die ARGE’n fordern bei Guthaben aus der Heizkostenabrechnung selbiges vollständig von den Betroffenen zurück. Dies ist aber nicht in allen Fällen
gerechtfertigt. Generell betrifft das alle Fälle, wo die Warmwasser- von
den Heizkosten nicht zu trennen sind und die Pauschale von 18% angesetzt
wird.
Da die 18% Warmwasserkosten aus eigener Tasche gezahlt werden müssen,
müssen diese auch bei der Berechnung eines möglichen Guthabens angesetzt werden. Da die ARGE dies nicht berücksichtigt, zieht sie dem betroffenen
Personenkreis 18% zu viel Geld ab.
Noch schwerwiegender wird es, wenn die Betroffenen z.B. mehr Gas
verbrauchen, als ihnen nach Unterkunftsrichtlinie zusteht. Dann zahlen
sie den Mehrverbrauch einmal aus eigener Tasche und das Guthaben aus
diesem Mehrverbrauch zieht dann noch die ARGE ein.
Den in solchen Fällen von Rückzahlungen betroffenem Personenkreis wird
geraten, Widerspruch gegen die Rückzahlung einzulegen oder sich an eine
Beratungsstelle zu wenden.
Autor: khhDie ARGE’n fordern bei Guthaben aus der Heizkostenabrechnung selbiges vollständig von den Betroffenen zurück. Dies ist aber nicht in allen Fällen
gerechtfertigt. Generell betrifft das alle Fälle, wo die Warmwasser- von
den Heizkosten nicht zu trennen sind und die Pauschale von 18% angesetzt
wird.
Da die 18% Warmwasserkosten aus eigener Tasche gezahlt werden müssen,
müssen diese auch bei der Berechnung eines möglichen Guthabens angesetzt werden. Da die ARGE dies nicht berücksichtigt, zieht sie dem betroffenen
Personenkreis 18% zu viel Geld ab.
Noch schwerwiegender wird es, wenn die Betroffenen z.B. mehr Gas
verbrauchen, als ihnen nach Unterkunftsrichtlinie zusteht. Dann zahlen
sie den Mehrverbrauch einmal aus eigener Tasche und das Guthaben aus
diesem Mehrverbrauch zieht dann noch die ARGE ein.
Den in solchen Fällen von Rückzahlungen betroffenem Personenkreis wird
geraten, Widerspruch gegen die Rückzahlung einzulegen oder sich an eine
Beratungsstelle zu wenden.
